Acht Regeln zur Umsetzung der Vorschriften Bundesdatenschutzgesetzes.
Seit Anfang 2008 werden wir - im Zeichen der Terrorabwehr - beim Telefonieren staatlich überwacht. Wir zeigen, warum man sich aufregen sollte, und vor allem: Was Betriebs- und Personalräte für ihre Arbeit in Zukunft beachten müssen!
Epochemachendes und gern zitiertes Urteil aus dem Jahre 1998, demnach der Betriebsrat sich zwar nicht im Internet, sehrwohl aber im Intranet mit einer eigenen Webseite darstellen darf.
Zusammenfassung des Paderborner Urteils und Anmerkungen zur Rechtsprechung des BAG.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist bei privater und bei dienstlicher Nutzung einschlägig. Der Protokollierung von Onlineaktivitäten der Arbeitnehmer sind damit enge Grenzen gesetzt. Johann Bizer (FH Frankfurt) tritt damit einem verbreiteten Irrtum entgegen.200
Bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte ist stets der Weg der geringsten Beeinträchtigung zu wählen. Wegen Nichtbeachtung dieses Grundsatzes hat das BAG einen Einigungsstellenspruch zur Videoüberwachung aufgehoben.
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2008. Folgen für die Betriebsverfassung.
Bundesverfassungsgericht zum Computergrundrecht: Die Grundsätze der Normenklarheit und Sparsamkeit
Wolfgang Däubler hat ein lange überfälliges Buch zu den arbeitsrechtlichen Problemen beim Umgang mit den eMail- und Internetdiensten veröffentlicht.
Bundesregierung macht die digitale Unterschrift rechtsgültig.
Ein Urteil des Hamburger Landgerichts sorgt für Unruhe. Müssen Forenbetreiber Beiträge vorab überprüfen?
Kleine Sammlung von Urteilen zur Internet-Rechtsprechung. bald auch mit aktuelleren Entscheidungen ;o).
Die Geburt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das Volkszählungsurteil im Jahre 1983.
Rechtslage bei der Überwachung des Internet- und Mail-Zugangs in den Unternehmen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Das LAG Schleswig-Holstein urteilt, das Internet sei mittlerweile ein selbstverständliches Arbeitsmittel geworden, das dem Betriebsrat nicht vorenthalten werden dürfe...
Betriebsrats hat Mitbestimmungrecht bei technischer Überwachung des Kundendienstes in Fremdunternehmen
Ein Plädoyer für die private Nutzung von e-Mail und Internet
Unternehmen befürchten kosten-
und aufwandintensive stattliche Auflagen, wenn sie als Provider für
Kommunikationsdienste gelten und wollen deshalb jedwede private Nutzung
von Internezugang und E-Mail verbieten. Hier ein Vorschlag, wie der
Provider-Status vermieden und eine halbwegs liberale Lösung beibehalten
werden kann.
Versuch, in komplexer Materie Spur zu halten
Kurzdarstellung der steuerrechtlichen Situation
Kündigung wegen geschäftsschädigendem Verhalten rechtens?