Anzeigensystem Tageszeitungsverlag
 


 

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt ergänzend zu der Betriebsvereinbarung Redaktionssystem vom ... die Umsetzung des Projekts Integriertes Anzeigensystem.

Es umfasst den Einsatz eines Anzeigensystems, insbesondere die Integration der Anzeigenverwaltung und der Anzeigenproduktion, die Ansiedlung der integrierten Anzeigenbearbeitung und die Erstellung von Sonderveröffentlichungen in den (dezentralen) Geschäftsstellen sowie die mit dem Technikeinsatz verbundenen arbeitsorganisatorischen Umstellungen v.a. im Hinblick auf die Einführung einer ganzheitlichen Arbeitsweise und flexiblere Arbeitszeiten sowie die Mitarbeiterqualifizierung im Verlag.

In dieser Betriebsvereinbarung werden die Details für die einzelnen Projektabschnitte sowie Rahmenbedingungen für das Gesamtprojekt festgelegt.

Sie gilt für die vom Projekt betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind.

 

2. Zielsetzung

Ziel des Projekts ist der Aufbau einer zukunftsfähigen technisch-organisatorischen Basis für die Zeitungsproduktion, um die Position im Wettbewerb v.a. durch mehr Kundennähe zu sichern und die Produktivität zu verbessern.

Mit der Einführung neuer Arbeitssysteme werden eine ganzheitliche Arbeitsweise und eine langfristige Sicherung der Arbeitsplätze angestrebt.

 

3. Projektabwicklung

Das Gesamtprojekt wird in Projektabschnitte unterteilt. Diese sind in Anlage 1 mit den geplanten Start- und Endterminen aufgeführt.

Für jeden dieser Projektabschnitte werden vor dessen Beginn in einer Zielvereinbarung die angestrebten Ziele beschrieben. Diese umfassen

In den Zielvereinbarungen werden zu den dort aufgeführten Zielen auch die Methoden, mit deren Hilfe das Erreichen der Ziele festgestellt werden sollen, bzw. die Kriterien der Erfolgsbewertung vereinbart.

Ebenfalls werden die Zeitpunkte für die Bewertung der Zielerreichung festgelegt. Diese Zeitpunkte können auch Zwischenbewertungen umfassen, die z.B. zu einer Korrektur der Projektabschnittsziele führen können.

Gegen Ende eines jeden Projektabschnitts werden Geschäftsleitung und Betriebsrat gemeinsam anhand der Zielformulierungen den Erfolg bewerten und eventuelle ungelöste Probleme und sich daraus ergebende Konsequenzen insbesondere für den Personaleinsatz, die Personalentwicklung und die Mitarbeiterqualifizierung beraten. Das Ergebnis wird in den anderen Projektabschnitten berücksichtigt.

 

4. Beschäftigungssicherung

Geschäftsleitung und Betriebsrat gehen davon aus, dass der Einsatz des neuen Anzeigensystems nach Überwindung der Einführungsbelastungen aufgrund der höheren Produktivität zu Veränderungen im Arbeitskräfteeinsatz führen kann, die längerfristig mit einer Verminderung der Zahl der Beschäftigten verbunden ist. Beide Seiten stimmen jedoch darin überein, dass diese Veränderungen so sozialverträglich wie möglich durchgeführt werden und der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen im Zusammenhang mit dem Projekt ausgeschlossen werden soll.

Über die in der Betriebsvereinbarung zum Redaktionssystem vereinbarte Beschäftigungssicherung hinaus werden während der Projektabschnitte (s. Anlage 1) daher keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen, die mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen des Projekts im Zusammenhang stehen oder dadurch begründet sind.

 

5. Eingruppierung und Einkommensverlust-Ausgleich

Für die Beschäftigten in den Einsatzgebieten eines jeden Projektabschnitts werden Tätigkeitsbeschreibungen erstellt, bei denen die Eingruppierung vermerkt ist. Dabei werden Tätigkeiten so zusammengefasst, dass die angestrebte ganzheitliche Arbeitsweise erreicht werden kann.

Im Zusammenhang mit den einzelnen Projektphasen werden keine Abgruppierungen ausgesprochen.

Die angestrebte ganzheitliche Arbeitsweise setzt für alle Betroffenen eine erfolgreiche Qualifizierung v.a. in der Handhabung der eingesetzten Software voraus. Das Qualifizierungsprogramm einschließlich der Festlegung der Termine ist Teil der Zielvereinbarung für den entsprechenden Projektabschnitt. Die an den Schulungen teilnehmenden Personen werden im Einvernehmen mit dem Betriebsrat mindestens acht Tage vor Durchführung benannt und umgehend informiert.

Mit den Beschäftigten werden das Qualifizierungsprogramm besprochen, die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird ihnen erläutert. Der Erfolg der Schulungsmaßnahmen wird durch das Lösen von beispielhaften Aufgaben nach der jeweils letzten Schulung in einem Gespräch zwischen der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter und dem Trainer festgestellt und vom Vorgesetzten gegengezeichnet. Der Termin ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb von drei Monaten frei wählbar und kann innerhalb weiterer sechs Monate wiederholt werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können sich an die zuständige Projektgruppe als Beschwerdeinstanz wenden, die eine Wiederholung des Qualifizierungsnachweises veranlasst. Der Betriebsrat wird über den Vorgang informiert. Die betroffene Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat das Recht, ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.

Nach erfolgreicher Qualifizierung gemäß Zielvereinbarung zu dem ersten Projektabschnitt erfolgt keine Eingruppierung der Anzeigensachbearbeiter/innen unterhalb der zur Zeit gültigen Tarifgruppe V des Gehaltstarifvertrags für Angestellte in Zeitungsverlagen......

Für alle durch die Projektumsetzung Betroffenen, die bisher erhaltene Schichtzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit inklusive Antrittsgelder verlieren, erfolgt eine Ausgleichszahlung. Sie erhalten für die Dauer von 30 Monaten 80 Prozent der Differenz zwischen ihrem ursprünglichen Entgelt und ihrem Entgelt nach Start der Maßnahmen. Basis für die Berechnung der Ausgleichszahlung ist das Entgelt aus dem vorangegangenen Kalenderjahr einschließlich der Schichtzuschläge. Die Frist gilt gemäß Projektzeitplan ab... (Datum).

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor diesem Zeitpunkt in eine Geschäftsstelle versetzt werden, erhalten für diese Zeit die Vergütung, die sie an ihrem alten Arbeitsplatz erhalten hätten (berechnet auf der Durchschnittsbasis des vorangegangenen Kalenderjahres).

Der Ausgleich von weiteren Nachteilen, die mit Versetzungen verbunden sind (Fahrgelder usw.), richtet sich nach dem (zwei Jahre vorher abgeschlossenen) Sozialplan Redaktionssystem. Bei erforderlichen Umzügen (z.B. bei Versetzungen in eine Geschäftsstelle) übernimmt der Verlag die nachgewiesenen Kosten.

 

6. Mitarbeiterqualifizierung

Es gelten die in der Betriebsvereinbarung Redaktionssystem festgelegten Rahmenbedingungen, insbesondere: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im neuen Arbeitssystem arbeiten sollen, werden qualifiziert.

Softwareversionen und neue Programme werden in einer für alle zugänglichen Form dokumentiert; erforderliche Schulungen/Einweisungen werden durchgeführt.

Benutzer-Handbücher werden online während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Während der Einarbeitung stehen Ansprechpersonen zur Verfügung. Es wird ein unternehmensinternes elektronisches Diskussionsforum eingerichtet, das alle Mitarbeiter benutzen können, um Schwierigkeiten und Anregungen bezüglich der Systemhandhabung zu notieren.

Zu jedem Projektabschnitt wird ein Qualifizierungsplan vereinbart. Vor Aufstellung dieses Plans wird der Qualifizierungsbedarf namentlich festgestellt. Über diesen Plan wird mit dem Betriebsrat Einvernehmen hergestellt.

 

7. Arbeitszeitregelungen

Bei der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle in den betroffenen Bereichen sind die folgenden Rahmenbedingungen zu beachten:

 

8. Schlussbestimmungen

Diese Betriebsvereinbarung tritt zum 1. Januar ... in Kraft und kann frühestens zum Ende der Projektlaufzeit (gemäß Anlage 1: 31.12.des Folgejahres) gekündigt werden. Von einer solchen Kündigung bleiben die in dieser Vereinbarung festgelegten Leistungen unberührt.

Zu jedem in Anlage 1 aufgenommenem Projektabschnitt ist ein Anhang zu vereinbaren, der aus folgenden Teilen besteht:

Veränderungen der Anhänge sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

Beide Seiten vereinbaren, in einem monatlich stattfindenden Gespräch ("Monatsgespräch") den Projektfortschritt zu beraten. Über sich aus der Bewertung der bis dahin gemachten Erfahrungen ergebende Konsequenzen oder Änderungen im Projektablauf, die diese Vereinbarung berühren, ist Einvernehmen mit dem Betriebsrat zu erzielen.

Beide Seiten verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung aufzunehmen.

Kommt in den Fällen, in denen diese Vereinbarung das Einvernehmen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vorsieht, eine Einigung nicht zustande, so entscheidet eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.


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