Betriebsvereinbarung zur Gleitzeiterfassung
Betriebsvereinbarung
über die Einführung und Anwendung
eines elektronischen Zeiterfassungssystems
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung des elektronischen Zeiterfassungssystems [Name des Systems] der Firma [Name der Herstellerfirma] im Unternehmen [Name des Unternehmens]. Sie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in gleitender Arbeitszeit arbeiten.
Das System wird zur Erfassung und Verwaltung der Arbeitszeiten der in Gleitzeit Beschäftigten eingesetzt und besteht aus den Erfassungsterminals, einem Terminalserver und einem im Lohnbüro aufgestellten PC.
2. Erfassungsgeräte und Eingaben in das System
Anlage 1: Belegung der Funktionstasten
- Taste 1: Anzeige des Gleitzeitsaldos
- Taste 2: Anzeige des Resturlaubs
- Taste 3: Kommen Dienstgang ...
- Taste 4: Gehen Dienstgang ...
Die Erfassungsgeräte sind im Eingangsbereich des Nebengebäudes ... aufgestellt. Die Geräte sind mit Funktionstasten ausgestattet, die die in Anlage 1 vereinbarten Funktionen erfüllen.
Urlaub, Krankheiten und sonstige Abwesenheiten werden aufgrund von Meldeformularen in das PC -System eingegeben.
3. Ausweis
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Gleitzeit arbeiten, erhalten einen maschinenlesbaren Ausweis, der als codierte Information nur eine Ausweisnummer enthält.
Anlage 2: Auswertungen
- Arbeitszeitnachweis für die Beschäftigten
- Anzeige nicht anwesender Mitarbeiter
- Monatliche Summenliste mit Arbeitszeiten,
- Urlaub und Sonstigen Fehlzeiten
- ...
4. Auswertungen
Mit Hilfe des Systems werden nur die in Anlage 2 vereinbarten Auswertungen erstellt. Die Zugriffsrechte auf die Funktionen des Systems werden so gesetzt, daß nur diejenigen Funktionen aufgerufen werden können, die die in Anlage 2 vereinbarten Auswertungen erstellen.
5. Speicherfristen
Die Kommt-/Geht-Daten der Beschäftigten werden für den laufenden und drei abgeschlossene Monate im System gespeichert.
6. Datenschutz
Der Zugang zu dem PC-Programm ist an eine paßwortgeschützte persönliche Berechtigung gebunden. Die zugriffsberechtigten Personen werden dazu verpflichtet, daß sie - außerhalb des Datensicherungsverfahrens - keine Daten auf Datenträger aus dem PC-System entfernen dürfen.
7. Änderungen und Erweiterungen
Änderungen der Terminalstandorte, der Belegung der Funktionstasten (Anlage 1) sowie Änderungen und Erweiterungen der Auswertungen (Anlage 2) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats. Kommt diese nicht zustande, so kann eine Einigungsstelle gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG angerufen werden; diese entscheidet dann verbindlich.
8. Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat das Recht, alle im Unternehmen vorhandenen Unterlagen über das System einzusehen und sich erläutern zu lassen. Nach Einrichtung des Systems wird dem Betriebsrat das zum System gehörende PC-Programm und insbesondere dessen Zugriffsschutzsystem vorgeführt.
9. Schlußbestimmungen
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von ... (drei Monaten) ... zum ... (Jahresende) ... gekündigt werden.