Betriebsvereinbarung Jira

Dieser Vorschlag bezieht sich auf Projekte, die nach der Scrum-Methode geführt werden.Die sesentlichen Essentials dieser Methode sind hier kurz erläutert.

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Einsatz des Softwaresystems Jira zur Unterstützung der agilen Projektarbeit in den Bereichen .....

2. Zielsetzung

Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine mögliche Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten bei dem Einsatz der Software Jira auszuschließen.

3. Architektur des Systems

Das System wird als Cloud Computing-Anwendung der [Name des Unternehmens] mit Server-Standorten im Geltungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung betrieben. Der Betriebsrat erhält jederzeit auf Wunsch Auskunft, wie diese Regelung vertraglich abgesichert ist.

4. Leistungsumfang des Systems

Eine Beschreibung der im System genutzten Arbeitsfunktionen befindet sich in der Anlage zu dieser Vereinbarung.

5. Rollen und Zugriffsrechte

Innerhalb des Projektmanagements werden die folgenden Rollen etabliert:

5.1 Product owner

Der product owner ist für die Konzeption und Beschreibung der Produkteigenschaften in alleiniger Verantwortung zuständig und führt das product backlog zur Dokumentation der Produkteigenschaften. Er hält regelmäßig Rücksprache mit den Auftraggebern und Anwendern oder Kunden und erhält die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kompetenzen.

5.2 Kernteam

Es organisiert sich selbst und entscheidet allein über die Umsetzung der Backlog-Einträge. Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit werden im Team autonom entschieden.

5.3 Scrum master

Der Scrum Master coacht das Team und ist selber nicht Mitglied des Entwicklungsteams. Er steht als Moderator bei Entscheidungsprozessen, Problemlösungen und Konflikten zur Verfügung und unterstützt den product owner bei der Bearbeitung des product backlog. Er beseitigt Hindernisse und stellt allgemein sicher, dass das Team effektiv arbeiten kann. Insbesondere schützt er das Team vor Eingriffen von außen.

Die Zugriffsrechte werden für jedes Projekt separat vergeben. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Die Mitglieder des Kernteams erhalten alle gleiche Berechtigungen. Sie sehen aus Gründen maximaler Transparenz – im Sinne einer open book-Philosophie – alle verfügbaren Informationen. Auf die Funktionen zur Unterstützung des Sprint Backlogs und dessen Visualisierung haben sie Lese- und Schreibzugriff.
  • Phasenweise Mitarbeiter erhalten die gleichen Rechte wie die Mitarbeiter des Kernteams
  • Der Product owner erhält Zugriff auf das product backlog, nicht jedoch auf die Daten der Sprints oder anderer Aktivitäten des Teams
  • Der Scrum Master erhält die gleichen Berchtigungen wie die Mitglieder des Entwicklungsteams, jedoch für alle die Sprints betreffenden Informationen nur Lesezugriff.
  • An Personen außerhalb des Scrum Teams (project owner, Entwicklungsteam und Scrum Master) werden keine Berechtigungen vergeben.

6. Softwareunterstützung des Projektmanagements 


Zur Unterstützung der Projektarbeit wird das System JIRA Basis eingesetzt. Die vergebenen Zugriffsrechte orientieren sich an den oben beschriebenen Rollen. Insbesondere erhalten die Mitglieder des Entwicklungsteams alle die gleichen Rechte.

Den Mitgliedern des Entwicklungsteams steht zur besseren Visualisierung ihrer Sprint Backlogs ein Taskboard zur Verfügung. Es besteht aus den vier Spalten, in denen zunächst die aus dem product backlog für den Sprint abgeleiteten Anforderungen, gefolgt von Möglichkeiten zur Dokumentation des Arbeitsfortschriits (zu Tun, in Arbeit, erledigt), dargestellt werden.

Der Fortschritt der Arbeit wird in einer Burndown-Grafik dargestellt.

Die einzelnen Aufgaben werden zunächst nur sachlich beschrieben und ohne Zuordnung zu bearbeitenden Personen dokumentiert. Die Aufgaben werden erst später, nach Einigung im Entwicklungsteam – einzelnen Personen zugeordnet.

Eine Erfassung der zeitlichen Aufwände in Jira findet nicht statt, ebenso wenig durch eine Verknüpfung mit anderen Systemen.

Das im System genutzte Reporting erfolgt ohne Bezug zu bearbeitenden Personen.

Suchfunktionen werden so gestaltet, dass Vorgänge nicht nach Namen von Projektmitgliedern gesucht werden können.

7. Verfahrensregelungen

Änderungen der Anlage zu dieser Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.

Macht der Betriebsrat geltend, dass durch geänderte oder neue Arbeitsfunktionen der eingesetzten Software die Grundsätze und Regelungen dieser Vereinbarung nicht eingehalten sind, so hat er das Recht,

Kommt über dieses Regelungsbegehren keine Einigung zustande, so entscheidet eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

8. Schlussbestimmungen

Die Anlage ist Bestandteil der Vereinbarung.

Diese Vereinbarung tritt zum .... in Kraft. Sie ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres, frühestens zum .... kündbar. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Regelung.

Karl Schmitz, Januar 2019