No Go für Hybrides Arbeiten

Vorbemerkung

Man kann darüber streiten, ob keine Betriebsvereinbarung besser ist als eine schlechte Vereinbarung (hängt natürlich davon ab, wie schlecht die Vereinbarung ist). Der folgende Text präsentiert echte No Gos für eine betriebliche Regelung. Und das Problem hängt - wie zu erwarten - an der Führungskultur eines Unternehmens, bzw. daran, was die Personalabteilung als solche vermittelt.

Antrag und Genehmigungspflicht

Das Unternehmen ermöglicht nach Abwägung der ... Kriterien im Einzelfall mobiles Arbeiten auf Antrag des Mitarbeiters. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Vorgesetzten. Ein Anspruch des Mitarbeiters auf mobiles Arbeiten besteht nicht. Sofern eine Zustimmung zu mobilem Arbeiten erteilt wurde, kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden.

Da hilft auch nicht, wenn in den Kriterien ein paar freundliche Worte genannt werden, wie z.B. die bessere Vereinbarkeit von Famile und Beruf.

Die hier praktizierte Kommandowirtschaft schanzt den Führungskräften, hier zu recht Vorgesetzte genannt, die Befehlsgewalt zu. Sicher ist es nicht zutreffend, hieraus den Schluss zu ziehen, dass alle Führungskräfte so ticken. Ihre Funktion wird vielmehr durch das Brennglas der Personalabteilung gesehen, denn diese ist in der Regel der Verhandlungspartner der Betriebsräte.

Wenn die Personalabteilung sich als Katapult nicht gerade zeitgemäßer Ideen begreift, dann sieht es schlecht aus für die Digitalisierungs-Chancen eines Unternehmens. So kann man sich trefflich aus dem Orbit schießen.

Für das Unternehmen ist die hier skizzierte Praxis ein Verzicht auf Management. Die Entwicklung wird damit den Führungskräften gemäß ihrer individuellen Sicht, der bisherigen Tradition und dem Zufall überlassen.

 

 

  Karl Schmitz Februar 2022