Einsatz von Chatbots
Vorbemerkung
Die Chatbots und vergleichbare Anwendungen der KI-Technik sind eine Universaltechnik, die sich in allen computerunterstützten Arbeitsbereichen durchsetzen wird. Sie sind an keine eingebaute Zweckbestimmung gebunden.
Für die Chatbots gibt es einige besondere Schwierigkeiten:
- Sie sind mit ungeheuer großen Datenmengen trainiert, deren Quellen weit außerhalb des Unternehmens, verteilt in der ganzen Welt liegen. Die Unternehmen haben keinen Einfluss auf diese Auswahl.
- Sie werden in der Regel von Providern in deren Verantwortung als Cloud Computing betrieben. Wennes sich um Produkte der amerikanischen Hyperscaler handelt, kommt noch der Konflikt zwischen US-amerikanischem und europäischem Recht hinzu.
- Viele Provider behalten sich vor, Daten ihrer Kunden in gewissem Umfang zu Trainingszwecken für die Verbesserung ihrer Produkte zu benutzen.
Das bedeutet für die Unternehmen die Gefahr, dass Interna aus ihrer Nutzung in eine Öffentlichkeit geraten können.
Vermeiden lassen sich diese Gefahren, wenn Unternehmen ihre eigenen Chatbots auf eigenen Rechnern („on premise“) betreiben.
Verfügbarkeit
Sobald KI-unterstützten Chatbots oder vergleichbare Instrumente eigesetzt werden, stehen sie als allgemeine Software-Werkzeuge als Teil der IT-Infrastruktur allen mit Computerunterstützung arbeitenden Mitarbeiterinnen und MItarbeitern zur Verfügung.
Leitlinien
Schulung
Es werden Trainings angeboten, in denen die Beschäftigten das sinnvolle Formulieren von Fragen lernen, Probleme des Arbeitsalltags lösen können, über die Grenzen der Leistungsfähigkeit solcher Systeme (sog. Halluzinieren) informiert sind und Verhaltensweisen trainieren, wie Probleme für die Computersicherheit vermieden werden.
Auf die Nutzung von Systemen der automatisierten Gesichts- und Spracherkennung im internen Betrieb wird verzichtet.
Für die Telefonie und das Videoconferencing bedarf es Absprachen über die Umstände erlaubter Speicherung von Bildern, Videos und Sprache der Mitarbeitenden.
Auf die interne Nutzung von Systemen mit KI-gestützter Stimmanalyse oder Analyse der Körpersprache wird ebenfalls verzichtet.
Soweit Mustererkennung bezogen auf das Verhalten der Mitarbeitenden in Anwendungssystemen angeboten wird (um z.B. abweichendes Verhalten diagnostizieren zu können), werden diese Funktionen nicht zur Verfügung gestellt (Deaktivierung im Customizing bzw. keine Vergabe von Berechtigungen auf solche Funktionen).
Auf automatisierte Hilfen bei der Beurteilung von Beschäftigten wird verzichtet (z.B. Scoring-Listen für Auswahlentscheidungen).
Soweit KI-unterstützte Systeme dispositive oder mit Entscheidungen verbundene Arbeitsschritte mit Auswirkungen auf Mitarbeitende unterstützen, hat ihr Ergebnis nur Vorschagscharakter; Entscheidungen werden nicht vom System getroffen. Es wird gewährleiset, dass immer eine kompetente natürliche Person das letzte Wort hat.
KI-gestützeTranskriptionen von Gesprächen in Text werden nur mit Zustimmung aller Teilnehmenden aktiviert; Gleiches gilt für durch KI-Funktionen erzeugte Zusammenfassungen. Diese werden nur als Unterlagen für die eigene Arbeit verwendet und ersetzen keine offiziellen Protokolle.