Das Thema fehlt komplett in dem Vorschlag RBV 2024. Es emmpfiehlt sich jedoch, zumindest für größere Systeme oder Systeme mit vielen Benutzern Mindestregelungen festzulegen wie z.B.
Für die vom Einsatz neuerer Systeme betroffenen Bereiche führt das Unternehmen geeignete Veranstaltungen durch, in denen die Zwecke des Einsatzes sowie die Funktionsweise der eingesetzten Software erläutert werden. Online-Learnings können dieses Verfahren ergänzen, insbesondere bei Cloud-Anwendungen mit hoher Änderungsrate. Sofern solche Learnings Pflichtschulungen sind, können sie Fragen enthalten, deren Beantwortung automatisch auf Richtigkeit geprüft wird. Die Durchführung der Schulung wird erst dokumentiert, wenn die vorher festgelegte Anzahl richtiger Antworten erreicht wurde.
Hier ist bewusst ein großer Ermessensspielraum gelassen. Wenn einer Seite diese Formulierung unzureichend erscheint, steht es ihr frei, auf eine differenziertere Darstellung zu drängen. Die Aufforderungen, ggf. die Schulung zu wiederholen, können vom System vollautomatisch erzeugt werden.
Online-Schulungen lassen sich zu vielen Themen einkaufen. Man kan aber darauf achten, dass sie zumindest in Teilen um spezifische Aspekte des Unternehmens ergänzt werden.
Es galt einmal als softwareergonomischer Standard, dass Software selbsterklärend sein soll. Wenn diese Anforderung erfüllt ist, bedarf es zumindest das Handling der Software betreffend wenig Schulung. Betriebsräte könnten auf ausführlicheren Schulungen in dem Maße bestehen, wie die usability der Software hinter einer einfachen Handhabung zurückbleibt.
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