Videoüberwachung und Gesichtserkennung

Überblick
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Einsatzfelder, Rechtslage

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Pro & Contra

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Checkliste BV

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Beispiel Kamerasystem

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Überblick Gesichtserkennung


Leistungsumfang von Bilderkennungs- und Identifikationssystemen

Mittlerweile sind Gesichtserkennungssysteme in der Lage, umfangreiche automatisierte Vergleiche von Videoaufnahmen mit Informationen einer Bilddatenbank durchzuführen.

Viele Projekte sind „polizeierprobt“ ( nicht unbedingt in Deutschland, sondern im Ausland) und werden auch privaten Unternehmen angeboten. Denn die Experimentierphase haben die meisten Anwendungen mittlerweile hinter sich gelassen. Technische Hürden wie eine unzureichende Auflösungsqualität der Kameras oder teurer Speicherplatz sind mittlerweile überwunden. Dazu kommen ausgefeiltere Algorithmen, um zum Beispiel aus einem 2-D-Foto ein 3-D-Modell zu errechnen.

Probleme haben die Systeme aber weiterhin, falls sich die Person bewegt, sich Lichtverhältnisse ändern oder die Kamerablickwinkel ungünstig sind.

Dumm gelaufen...

Was tun bei Totalvermummung?

Nachbemerkung

Ob die automatischen Identifikationsverfahren tatsächlich so fehlerfrei funktionieren, wie vom Unternehmen propagiert, mag man in Frage stellen. Wir können es nicht überprüfen. Immer noch gibt es Experten, die die Unzulänglichkeiten der Systeme unterstreichen. Aber wir sollten die Augen nicht vor der Zukunft verschliessen: Es wird nicht mehr Jahre dauern, bis die Bilderkennungsverfahren technisch ausgereift sind.

Aus der Praxis 1 (März 2003): Das war wohl nix... Das bayrische Innenministerium stellt die versuchsweise Einführung eines Videoerkennungsssytems auf dem Nürnberger Flughafen ein. "Derzeit leistet der Prototyp des Modells weniger als das geschulte Auge eines Polizisten", wird ein Sprecher zitiert. Das Programm funktioniere nur bei ausgezeichneten Lichtbedingungen. Wer aufhorcht, weil ein Mißerfolg so offen zugegeben wird, sollte sich die zweite Begründung auf der Zunge zergehen lassen: Schuld an der mangelnden Lernfähigkeit des Systems ist nämlich nach Ansicht des Ministeriums nicht die Technik, sondern der Datenschutz, der die Vorratsspeicherung von Bilddaten verbietet. - Au weia... aber Gesetze sind halt auch in Bayern nicht zum Brechen da... [ Quelle: heise-online ]

Aus der Praxis 2 (April 2003): Wer den europaweit umfangreichsten Einsatz des Systems FacePass selbst mal live und in Farbe "austesten" will, der kann dies im Zoo von Hannover tun: Das System ist im Eingangsbereich aufgestellt. Die Verantwortlichen wollen unter anderem den Mißbrauch von Dauerkarten bekämpfen, nachdem ein zuvor eingesetztes Fingerabdruck-System offenbar nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatte (Die Besucher wollten sich einfach nicht merken, welchen Finger sie zum identifizieren benutzen sollten). So richtig zu funktionieren scheint das System allerdings auch nicht. Wenn die Sonne zu hell ist oder die Besucher ungewaschen oder neu frisiert, helfen Zoo-Mitarbeiter dem System auf die Sprünge. [ Quelle: ix ]

Aus der Praxis 3 (Januar 2007): Einer der größten Feldversuche zur Gesichtserkennung in Deutschland ist grandios gescheitert: Im Mainzer Hauptbahnhof hat das BKA einige Monate lang versucht, vorher handverlesene Freiwillige zu identifizieren. Als Ergebnis stellt die Bundeskriminalen nüchtern fest, "dass es nur möglich ist, gesuchte Personen in Menschenmengen automatisch wiederzuerkennen, wenn die äußeren Rahmenbedingungen, insbesondere die Beleuchtung, stimmen." Der Abschlussbericht zum Projekt steht übrigens frei zum Download im Netz.

atun: Wie Heise-Online meldet, will der Zoo das System im Eingangsbereich aufstellen und damit den Mißbrauch von Dauerkarten bekämpfen, nachdem ein zuvor eingesetztes Fingerabdruck-System offenbar nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatte. Die Vision hat uns eingeholt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Anfang 2004 stellt das BAG fest, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn biometrische Daten von Mitarbeitern bei Kundenbetrieben erfasst werden sollen.

Link zum Urteil