Überlegungen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu neuen Redaktionssystemen

Während noch in der Mitte der 90er Jahre "geschlossene" (oder weitgehend geschlossene) Systeme vorherrschten (ATEX, Linotype, SII, Hermes u.v.a.), so findet man heute Systeme, die aus Softwarekomponenten unterschiedlicher Hersteller zusammengesetzt sind.

Ein Redaktionssystem umfasst mehrere Softwarekomponenten. Die wichtigsten sind

Der letztgenannte Typ von Systemlandschaften, die eher dem best practise-Prinzip folgen und das jeweils "Beste" unterschiedlicher Hersteller kombinieren wollen, ist in einer Betriebsvereinbarung schwieriger zu behandeln, weil man den Gegenstandsbereich nicht mit einem Wort benennen kann. Hier bietet sich aber an, in einer Anlage die einzelnen Softwarekomponenten aufzuzählen.

Der letztgenannte Typ ist natürlich wesentlich leistungsfähiger und flexibler und produziert nicht den Zwang zur Einheitlichkeit. Die einzelnen Redaktionen eines Verlagshauses könnten Systeme haben, die zwar für die strategisch wichtige Produktionsseite einheitlich sind, aber ihre Besonderheiten durchaus durch unterschiedliche Software für spezifische Aufgaben unterstützen könnten. Dass solcherart Flexibilität sich nicht in Unternehmen finden wird, deren Denkstrukturen dem Zentralismus verhaftet sind, versteht sich.

Auswirkungen der neuen Technik auf die Arbeitsbedingungen

Die neuen Systeme zeichnen sich allesamt dadurch aus, dass alle Arbeiten näher an den Ort der Informationserstellung gebracht werden, also institutionelle Arbeitsteilungen weiter aufgehoben werden. Journalisten arbeiten Seite an Seite mit Technikern und Grafikern zusammen. Die klassische Trennung in Redaktion und Preprint-Bereich ist überflüssig geworden.

Dies ist zunächst nur eine Verlagerung von Arbeiten und würde keine Aufregung verursachen, wenn die Verlagerung von Tätigkeiten nicht gleichzeitig zur Arbeitsverdichtung missbraucht würde. Oft bedeutet ein neues Redaktionssystem die Integration der Endseitenherstellung direkt in die Redaktionen. Für die Grafiker kann dies - je nach Redaktionsbesonderheiten allerdings in sehr unterschiedlichem Ausmaß - eine Zunahme ihres Arbeitsvolumens um 10 bis 20 Prozent bedeuten. Eine solche Lösung im Wege der Arbeitsverdichtung für den betroffenen Personenkreis ist nicht akzeptabel. Folgende Regelungen kommen in Betracht:

 

Neuer Schwerpunkt Mitarbeiterqualifizierung

Die Mitarbeiterqualifizierung erhält gegenüber früheren Zeiten einen deutlich höheren Stellenwert im Sinne eines berufslebenlangen Lernens. Vor allem bedingt durch die schnelle Änderungsrate der eingesetzten Technik sowie des immer kürzeren Lebenszyklus solcher Techniken müssen Unternehmen zu einer "Lernenden Organisation" werden.

Im einzelnen kann der Betriebsrat folgende Regelungen anstreben:

 

 

Berücksichtigung eines zeitgemässen Technikstandes

Was unter einem Redaktionssystem heute sachlich zu verstehen ist, muss neu definiert werden. Eine Erweiterung um die Intranets als allgemeine Infrastruktur, Mail als Kommunikations- und Koordinationsmittel und den Internet-Zugang als Arbeitsmittel ist angezeigt.

Eine Pauschalaussage, dass keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle stattfindet, reicht bei den vielfältigen Überwachungsmöglichkeiten heute nicht mehr aus. Eine Neuregelung sollte folgende Themen umfassen:

Arbeitsplatzausstattung und Gesundheitsschutz

Natürlich sind die Ergonomie von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung Thema einer Vereinbarung. Über einen Verweis auf die geltende Bildschirmarbeitsplatzverordnung hinaus sollten die Bedingungen an Arbeitsplätzen mit besonderen Belastungen detaillierter geregelt werden.