Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines Linotype-Redaktions- und Anzeigensystems

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung des elektronischen Redaktios- und Anzeigensystems LinoPress.

Der technische Stand der eingesetzten Rechner (Server und Endgeräte) und Peripheriegeräte ergibt sich aus Anlage 1, die in regelmäßigen Abständen - mindestens aber einmal jährlich - auf den aktuellen Stand gebracht wird.

Der Zeitplan der Einführung ist in Form einer graphischen Übersicht über die einzelnen Phasen und Arbeitsabschnitte des Projekts in Anlage 2 dokumentiert.

 

2. Zielsetzung

Mit dem Projekt verfolgt die Unternehmensgruppe das Ziel, ihr Zeitungsproduktionssystem (Redaktion und Anzeigen) auf ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Niveau zu bringen. Die Einführung des neuen Systems soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe und damit auch die Arbeitsplätze langfristig sichern sowie die Produktivität der Arbeit verbessern. Ziele dieser Betriebsvereinbarung sind die sozialverträgliche Gestaltung der Systemeinführung in Verbindung mit einer Verbesserung der Arbeitsqualität für die Beschäftigten und deren Schutz vor den Gefahren einer technischen Überwachung ihrer Leistung oder ihres Verhaltens.

 

3. Schutz der Beschäftigung

Beide Seiten gehen davon aus, dass der Einsatz des neuen Redaktions- und Anzeigensystems nach Überwindung der Einführungsbelastungen aufgrund der höheren Produktivität zu Veränderungen im Arbeitskräfteeinsatz führen kann, die mit einer Verminderung der Zahl der Beschäftigten verbunden sein kann. Vorrang vor diesem Rationalisierungseffekt hat für die nicht zu kurz zu planende Phase der Einführung und Stabilisierung des neuen Systems. Daher verzichtet die Unternehmensleitung für die Dauer bis zum ..... <Datum 2 Jahre nach dem Abschluss der Vereinbarung> auf den Ausspruch betriebsbedingter Entlassungskündigungen, die mit der Einführung oder Anwendung des neuen Systems zusammenhängen.

 

4. Organisation der Arbeitsabläufe

Hier sind Fragen zu klären, die von Verlag zu Verlag sehr unterschiedlich gehandhabt werden, z.B.:

Die Ablauforganisation der Arbeit, die Abgrenzung der Tätigkeiten und deren Zuordnung zu Personen wird mit der redaktions- bzw. abteilungsweise erfolgenden Einführung des Systems mit den Beschäftigten dieses Organisationsbereichs ausführlich erörtert und anschließend dokumentiert. Der Betriebsrat hat das Recht, an dieser/diesen Veranstaltungen teilzunehmen.

Nach einer angemessenen Zeit nach der Aufnahme der Arbeit mit dem neuen System findet eine gemeinsame Bewertung der bisherigen Erfahrungen statt, an der die Beschäftigten der betroffenen Organisationseinheit sowie die Projektverantwortlichen teilnehmen. Vorschläge der Beschäftigten werden bei der Weiterentwicklung des Systems berücksichtigt, die Nichtumsetzung von Vorschlägen ist gegenüber denjenigen, die sie unterbreitet haben, zu begründen. Der zuständige Betriebsrat hat das Recht, an diesen Treffen teilzunehmen.

Die Projektleitung kann solche Treffen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch jederzeit wiederholen; eine Wiederholung findet auch auf Wunsch der Beschäftigten oder auf Antrag des zuständigen Betriebsrats statt.

 

5. Schutz der Persönlichkeitsrechte

5.1 Systemsoftware

Soweit Betriebssysteme und systemnahe Software Aktivitäten der Benutzer aufzeichnen, dürfen diese nur zur Gewährleistung der Systemsicherheit, zur Steuerung und Optimierung des Systems (sowie zur Abrechnung bzw. Kostenverteilung) der verbrauchten Computerressourcen benutzt werden. Die Zugriffsreche auf die entsprechenden Funktionen bleiben auf den Personenkreis beschränkt, der mit der technischen Administration des Systems betraut ist (evtl. Benennung der Abteilung/Organisationseinheit). Die Speicherdauer der entsprechenden Protokolldateien wird möglichst kurz gehalten (Angabe des maximalen Zeitraums).

5.2 Bearbeiter- und Autorenkennzeichen

Das Linotype-System führt in einem jedes im System bearbeiteten Dokument (Artikel oder Anzeige) begleitenden Datensatz Kennzeichen des jeweiligen Bearbeiters sowie des Autors. Diese Kennzeichen dürfen benutzt werden, um im Einzelfall eine verantwortliche oder anzusprechende Person kenntlich zu machen.

5.3 Workflow-Funktionen

Das System registriert den Arbeitsfortschritt im Form von Status-Merkmalen, die mit Zeitstempel versehen sind. Diese Status-Stufen sind in Anlage 4: Im System verwendete Status-Merkmale vereinbart. Es wird nur die letzte Status-Veränderung mit Zeitstempel gespeichert; bei jedem neuen Status werden die Zeitangaben des zuletzt gespeicherten Status mit dem neuen Wert überschrieben.

5.4 Versionsverwaltung

Vom System werden automatisch die Erstversion, die aktuelle und eine vorletzte Version gespeichert. Autoren oder Bearbeiter können im Einzelfall veranlassen, dass eine Zwischenversion ebenfalls zentral gespeichert wird.

Darüber hinaus haben die Systembenutzer die Möglichkeit, jederzeit Zwischenversionen zu erzeugen und auf ihren lokalen Speichermedien (Festplatte des Arbeitsplatzrechners) zu speichern. Über diesen Speicher verfügen sie allein, ausgenommen sind im einzelnen zu treffende Regelungen für den Vertretungsfall.

 

6. Qualifizierung der Benutzer

Verlag und Betriebsrat stimmen darin überein, dass eine gründliche Ausbildung unerlässliche Voraussetzung für ein produktives und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedenstellendes späteres Arbeiten ist. Beide Seiten wissen, dass in der Einarbeitungsphase bis zum sicheren Beherrschen der Technik durch alle Betroffenen zusätzliche Belastungen anfallen. Der Verlag sichert zu, diese Belastungen so gering wie möglich zu halten und eventuell erforderliche Mehrarbeit in Grenzen zu halten.

 

6.1 Planungspflicht für Qualifizierungsmaßnahmen

Der Projektzeitplan (Anlage 2) enthält die geplanten Qualifizierungsmaßnahmen. Das Pflichtenheft (oder ein vergleichbares Planungsdokument) weist darüber hinaus diese mit einer Beschreibung ihres Inhaltes, des betroffenen Personenkreises und der zeitlichen Abwicklung im einzelnen aus.

 

6.2 Grundschulung

Allen von der Einführung des Systems in einer Redaktion betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit dem System arbeiten sollen, werden Einführungsveranstaltungen angeboten, die anwendergruppenorientiert die Charakteristik der verwendeten Rechner und der eingesetzten Programme in einem Überblick behandeln. In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dieser Einführung wird die Arbeit mit den neuen Geräten und den Programmen aufgenommen. Während einer angemessenen Einarbeitungsphase findet ein Ausbildungstraining statt. Dieses umfasst

Dieser Ausbildungsteil wird von fachlichen und pädagogisch qualifizierten Personen durchgeführt.

 

6.3 Ansprechpersonen und begleitende Unterstützung

Während einer nicht zu kurz zu veranschlagenden Einarbeitungsphase (mindestens für die Zeit von drei Monaten nach Aufnahme der Arbeit mit dem neuen System) stehen die Teamer (bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines zu bildenden Benutzerservices) den Beschäftigten als Ansprechpersonen zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen und Problemen wenden können. Die Ansprechpersonen sind im erforderlichen Ausmaß von ihren sonstigen Aufgaben freizustellen.

 

6.4 Erfahrungsaustausch

In zunächst wöchentlichem, später seltenerem Turnus findet ein Erfahrungsaustausch der Anwender mit den Ausbildern und den Projektverantwortlichen statt, der sowohl der Klärung von Verständnisschwierigkeiten als auch dem Sammeln von Verbesserungs- und Erweiterungsvorschlägen dient.

Nach Ende der Schulung in den Anwendungsprogrammen und einer zumindest einmonatigen Arbeitsphase mit der Software in der ersten von der Systemeinführung betroffenen Redaktion findet eine Beratung zwischen Verlag und Betriebsrat statt, die der systematischen Zusammenfassung der Erfahrungen und erster Schlussfolgerungen für ein generelles Ausbildungskonzept für spätere Übertragungen des Systems in andere Anwendungsbereiche dient. Ausbilder und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des betroffenen Arbeitssystems werden an diesen Gesprächen beteiligt.

 

7. Ergonomie und Gesundheitsschutz

Die computerunterstützten Arbeitsplätze sind nach den einschlägigen arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Vorschriften und Richtlinien zu gestalten.

 

8. Rechte des Betriebsrats

8.1 Informations- und Beratungsrechte

Der Betriebsrat wird über alle Änderungen und Erweiterungen des Systems vor deren Durchführung anhand schriftlicher Unterlagen informiert. Auf Wunsch findet eine Beratung statt.

Bei neuen Softwareversionen erläutert die Geschäftsführung dem Betriebsrat die Änderungen gegenüber dem vorherigen Zustand. Beide Seiten erzielen Einvernehmen darüber, ob die Änderungen mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung übereinstimmen oder ob ergänzende Regelungen erforderlich sind und nehmen ggf. entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung auf.

 

8.2 Veränderungen und Erweiterungen des Systems; neue Teilsysteme

Änderungen der Anlagen ..... bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Neue Systemteile werden den Betriebsrat ausführlich präsentiert; dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitssituation und Überwachungseignung erörtert. Gegebenenfalls sind diese Vereinbarung ergänzende Regelungen zu vereinbaren.

 

8.3 Initiativrecht des Betriebsrats

Macht der Betriebsrat geltend, dass durch zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des Systems oder seiner Nutzung Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht mehr eingehalten sind, so kann er eine ergänzende Regelung verlangen. Über dieses Regelungsbegehren ist Einvernehmen zu erzielen.

 

8.4 Konfliktregelung

In den Fällen, in denen diese Vereinbarung die Zustimmung des Betriebsrats bzw. das Einvernehmen der Betriebsparteien vorsieht, entscheidet bei Nichteinigung auf Antrag einer Seite eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

9. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung trittmit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von ....., frühestens jedoch zum ....... gekündigt werden.