Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung des Redaktionssystems LinoPress


 

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung des elektronischen Redaktiossystems LinoPress in der .....

 

2. Zielsetzung

Mit der Einführung des Redaktionssystems verfolgt das Unternehmen das Ziel, sein Zeitungsproduktionssystem (Redaktion und Anzeigen) auf ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Niveau zu bringen. Die Einführung des neuen Systems soll die Wettbewerbsfähigkeit des Verlages und damit auch die Arbeitsplätze langfristig sichern sowie die Produktivität der Arbeit verbessern.

Ziele dieser Betriebsvereinbarung sind die sozialverträgliche Gestaltung der Systemeinführung in Verbindung mit einer Verbesserung der Arbeitsqualität für die Beschäftigten und deren Schutz vor den Gefahren einer technischen Überwachung ihrer Leistung oder ihres Verhaltens.

 

3. Dokumentation

Der technische Stand der eingesetzten Rechner (Server und Endgeräte), Peripheriegeräte und Softwareprodukte ergibt sich aus Anlage 1, die in regelmäßigen Abständen - mindestens aber einmal jährlich - auf den aktuellen Stand gebracht wird.

Der Zeitplan der Einführung ist in Form einer graphischen Übersicht über die einzelnen Phasen und Arbeitsabschnitte des Projekts in Anlage 2 dokumentiert.

 

4. Schutz der Persönlichkeitsrechte

4.1 Systemsoftware

Soweit Betriebssysteme und systemnahe Software Aktivitäten der Benutzer aufzeichnen, dürfen diese nur zur Gewährleistung der Systemsicherheit, zur Steuerung und Optimierung des Systems (sowie zur Abrechnung bzw. Kostenverteilung) der verbrauchten Computerressourcen benutzt werden. Die Zugriffsreche auf die entsprechenden Funktionen bleiben auf den Personenkreis beschränkt, der mit der technischen Administration des Systems betraut ist (evtl. Benennung der Abteilung/Organisationseinheit). Die Speicherdauer der entsprechenden Protokolldateien wird möglichst kurz gehalten (Angabe des maximalen Zeitraums).

4.2 Bearbeiter- und Autorenkennzeichen

Das LinoPress-System führt in einem jedes im System bearbeiteten Dokument (Artikel oder Anzeige) begleitenden Datensatz Kennzeichen des jeweiligen Bearbeiters sowie des Autors. Diese Kennzeichen dürfen benutzt werden, um im Einzelfall eine verantwortliche oder anzusprechende Person kenntlich zu machen.

4.3 Netzwerkverwaltung

Soweit mittels Software zur Unterstützung der Netzwerkverwaltung ein Zugriff auf die Arbeitsplatzrechner von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist, gelten folgende Regelungen:

Bevorzugt werden Lösungen eingesetzt, die Wartungsfunktionen wie das Verteilen von Software oder Updaten automatisch oder benutzergesteuert durchführen.

 

4.4 Workflow-Funktionen

Durch die Nutzung von Workflow-Funktionen sollen die Transparenz der Arbeitsabläufe erhöht, ein prozeßorientiertes Arbeiten gefördert, die Verantwortlichkeit auf der direkten Arbeitsebene gestärkt und die Kommunikation unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessert werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen in eigener Verantwortung über die ihnen zugeteilten Speichermedien (lokal sowie auf den Netzwerkservern); sie entscheiden selber über die Freigabe von Dokumenten, zu welchen Zeitpunkten sie Kopien von Zwischenergebnissen festhalten und können diese nach abgeschlossener Arbeit löschen. Sie erhalten ebenfalls die Möglichkeit, selber festzulegen, welche Dokumente sie mit anderen austauschen wollen.

Artikel werden erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Autor vom Workflow des Produktionssystems erfaßt. Im Rahmen der vergebenen Zugriffsrechte ist der jeweils letzte Bearbeitungszustand einsehbar; Informationen über die Bearbeitungshistorie werden von den Systemen nicht festgehalten.

Der Arbeitsfortschritt bei einem Dokument wird im PrePress-System in Form von Statusmerkmalen, die mit Zeitstempeln versehen werden, beschrieben. Sie werden zur Steuerung des Arbeitsablaufes benutzt und dürfen nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle verwendet werden. Das System wird so eingerichtet, daß nur das Statusmerkmal der letzten Bearbeitung sichtbar ist.

Anmerkung: Werden mehr Status-Merkmale mit Zeitstempel im System gespeichert, so ist eine Regelung der erlaubten Auswertungen erforderlich, die mit Zugriff auf diese Informationen erstellt werden können.

 

4.5 Versionsverwaltung

Es ist festzulegen, welche Versionen vom System automatisch gespeichert werden (z.B. Erstversion, aktuelle und vorletzte Version und Zwischenversionen auf Veranlassung des Autors oder Bearbeiters - hängt auch davon ab, ob eine Software zur Unterstützung des Versionsvergleichs verfügbar ist). Die Versionsverwaltung ist um so unproblematischer, je kürzer die Speicherdauer bis zur Archivierung ist (unter der Voraussetzung, daß nur die gedruckten Versionen archiviert werden).

Die Systembenutzer haben die Möglichkeit, jederzeit Zwischenversionen zu erzeugen und auf ihren lokalen Speichermedien (Festplatte des Arbeitsplatzrechners) zu speichern. Über diesen Speicher verfügen sie allein, ausgenommen sind im einzelnen zu treffende Regelungen für den Vertretungsfall.

 

5. Qualifizierung der Benutzer

Verlag und Betriebsrat stimmen darin überein, daß eine gründliche Ausbildung unerläßliche Voraussetzung für ein produktives und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedenstellendes späteres Arbeiten ist. Beide Seiten wissen, daß in der Einarbeitungsphase bis zum sicheren Beherrschen der Technik durch alle Betroffenen zusätzliche Belastungen anfallen. Der Verlag sichert daher zu, diese Belastungen so gering wie möglich zu halten und eventuell erforderliche Mehrarbeit in Grenzen zu halten.

 

5.1 Grundschulung

Innerhalb einer Drewi-Wochen-Zeitspanne erhalten alle Mitarbeiterinnen und MItarbeiter, die mit dem System arbeiten sollen, eine zweitägige Basisschulung. Auf eigenen Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann diese Basisschulung wiederholt werden.

Die Basisschulung betrifft die Software-Produkte Editorial und Pagination, für Redaktions- und Bildtechniker zusätzlich auch Photoshop.

 

5.2 Ansprechpersonen und begleitende Unterstützung

Im direkten Anschluß an die Basisschulung kann die Arbeit mit dem neuen System aufgenommen werden. Es stehen Ansprechpersonen zur Verfügung, an die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fragen und Problemen wenden können. Die Ansprechpersonen sind im erforderlichen Ausmaß von ihren sonstigen Aufgaben freizustellen.

 

6. Beteiligung der Benutzer an der Weiterentwicklung

Etwa ein halbes Jahr nach Aufnahme der Arbeit mit dem neuen System findet in Form von Abteilungsversammlungen ein Erfahrungsaustausch der Benutzer mit den Ausbildern und den Projektverantwortlichen statt, der sowohl der Klärung von Verständnisschwierigkeiten als auch dem Sammeln von Verbesserungs- und Erweiterungsvorschlägen dient.

Die Projektleitung kann solche Treffen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch jederzeit wiederholen; eine Wiederholung findet auch auf Wunsch der Beschäftigten oder auf Antrag des Betriebsrats statt.

 

7. Arbeitsabläufe und Aufgabenverteilung

Das neue PrePress-System soll die Arbeitsabläufe in den Redaktionen nachhaltig verbessern. Die traditionellen Druckvorstufentätigkeiten lassen sich stärker in die Redaktionen integrieren. Die technischen Arbeiten wie z.B. Umsetzung des Layouts am Bildschirm, Positionieren und Verwalten der Artikel und Bilder, Optimieren der Halbtonvorlagen, Formatieren von Fremdtexten erfolgen in enger Kooperation mit den journalistisch tätigen Redakteuren. Redakteure werden jedoch zu Korrekturarbeiten nicht herangezogen, ebenfalls nicht zur Erfassung von fremden Manuskripttexten.

Die Arbeit in den Redaktionen wird so organisiert, daß sie zu hohen Anteilen in eigener Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewickelt werden kann. Bei der Schaffung neuer Arbeitsfelder ist der Zusammenfassung von Tätigkeiten zu ganzheitlichen, als sinnvoll erfahrbaren Stellen der Vorrang vor neuer Spezialisierung zu geben. Daher werden die Zugriffsrechte im System auch so vergeben, daß eine ganzheitliche Arbeitsweise gefördert wird.

Geschäftsführung und Betriebsrat beurteilen die heute verfügbare Technik als eine noch starken künftigen Veränderungen unterliegende Technik, so daß noch nicht im Detail abzusehen ist, welche konkrete Ausprägung die Arbeitssysteme erfahren werden. Beide Seiten stimmen daher in der Auffassung überein, daß das technische System so offen wie möglich für Veränderungen gehalten werden soll, um die sich veränderten Anforderungen sowohl des Marktes als auch der Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen zu können.

Die Ablauforganisation der Arbeit, insbesondere auch die Abgrenzung der Tätigkeiten und deren Zuordnung zu Personen, wird für die Redaktionen stichwortartig festgehalten und mit den Beschäftigten der jeweils betroffenen Organisationsbereiche zeitgleich mit den Systemeinführungen ausführlich erörtert .

Anmerkung: Eventuell ist eine Auflistung von Aufgaben, die nicht von Journalisten, sondern nur vom "technischen" Personal durchgeführt werden sollen, sinnvoll. Dies könnte im Sinne von Richtbeispielen als Anlage vereinbart werden, z.B.:

 

8. Schutz der Beschäftigung

Beide Seiten gehen davon aus, daß der Einsatz des neuen Redaktionssystems nach Überwindung der Einführungsbelastungen aufgrund der höheren Produktivität zu Veränderungen im Arbeitskräfteeinsatz führen kann, die mit einer Verminderung der Zahl der Beschäftigten verbunden sein kann. Vorrang vor diesem Rationalisierungseffekt hat für die nicht zu kurz zu planende Phase der Einführung und Stabilisierung des neuen Systems. Daher verzichtet die Unternehmensleitung für die Dauer von zwei Jahren ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung auf den Ausspruch betriebsbedingter Entlassungskündigungen, die mit der Einführung oder Anwendung des neuen Systems zusammenhängen.

 

9. Ergonomie und Gesundheitsschutz

Die computerunterstützten Arbeitsplätze sind gemäß der Bildschirmarbeitsplatzverordnung sowie den einschlägigen arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Vorschriften und Richtlinien zu gestalten.

 

10. Beteiligungsrechte des Betriebsrats

10.1 Information und Beratung

Der Betriebsrat wird über alle Änderungen und Erweiterungen des Systems vor deren Durchführung anhand schriftlicher Unterlagen informiert. Auf Wunsch findet eine Beratung statt.

Bei neuen Softwareversionen erläutert die Geschäftsführung dem Betriebsrat die Änderungen gegenüber dem vorherigen Zustand. Beide Seiten erzielen Einvernehmen darüber, ob die Änderungen mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung übereinstimmen oder ob ergänzende Regelungen erforderlich sind und nehmen ggf. entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung auf.

10.2 Erweiterungen des Systems

Neue Systemteile werden dem Betriebsrat ausführlich präsentiert; dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitssituation und Überwachungseignung erörtert. Gegebenenfalls sind diese Vereinbarung ergänzende Regelungen zu vereinbaren.

10.3 Initiativrecht des Betriebsrats

Macht der Betriebsrat geltend, daß durch zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des Systems oder seiner Nutzung Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht mehr eingehalten sind oder daß sich neue Tatbestände bezüglich einer möglichen Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben, so kann er eine ergänzende Regelung verlangen. Über dieses Regelungsbegehren ist Einvernehmen zu erzielen.

10.4 Konfliktregelung

In den Fällen, in denen diese Vereinbarung die Zustimmung des Betriebsrats bzw. das Einvernehmen der Betriebsparteien vorsieht, entscheidet bei Nichteinigung auf Antrag einer Seite eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

11. Schlußbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von ...., frühestens jedoch zum .... gekündigt werden. Im Falle der Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.