Betriebsvereinbarung über die Anwendung des Redaktionssystems UNISYS-HERMES

Stand Januar 1998

Es handelt sich um einen Zeitungsverlag, bei dem das System - unter Beteiligung des Betriebsrats - bereits eingeführt ist, sich aber noch im Stadium des Customizing (Anpassung an die betrieblichen Besonderheiten) befindet. Nach Auffassung beider Seiten bestehen noch viele Mängel an der Qalität der eingesetzten Software, die in zahlreichen Arbeitsgruppen dokumentiert wurden. Die Beteiligung der späteren Anwender an der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität des Arbeitssystems ist ein besonderes Anliegen in dieser Regelung.

 

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Anwendung des (bereits eingeführten) Redaktionssystems UNISYS-Hermes bestehend aus den Komponenten

Die eingesetzte Software ist in Anlage 1 im einzelnen aufgelistet (Bezeichnung der Softwareprodukte, Versionsstand, soweit nicht selbsterklärend stichwortartige Beschreibung des Leistungsumfangs). Diese Anlage wird auf dem aktuellen Stand gehalten.

Die Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, die mit den genannten Systemen arbeiten.

 

2. Zielsetzung

Diese Vereinbarung dient dem Ziel, die Einführung und Anwendung eines produktiven Zeitungsredaktionssystems zu verbinden mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, dem Erreichen einer bestmöglichen Arbeitsqualität und einer ausreichenden Mitarbeiterqualifizierung.

 

3. Schutz der Persönlichkeitsrechte

Es gilt der Grundsatz, daß das System nicht zum erklärten Zweck der Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt wird. Dazu werden folgende Einzelregelungen getroffen:

 

 

4. Verbesserung der Arbeitsqualität

Geschäftsleitung und Betriebsrat teilen die Meinung, daß sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Robustheit der Anwendungssoftware einer ständigen Verbesserung bedürfen. Deshalb wird folgendes Verfahren vereinbart:

Der Betriebsrat wird mit der Durchführung der Veranstaltungen beauftragt. Er wird für eine konstruktiv-kritische Atmosphäre Sorge tragen, so daß Pro und Contra sowohl zu den bisherigen Erfahrungen mit dem System als auch zu den Veränderungsvorschlägen offen diskutiert werden können. Projekt- und Personalleitung nehmen ebenfalls an den Veranstaltungen teil, damit verbindliche Aussagen über die zu ergreifenden Verbesserungsmaßnahmen gemacht werden können. Die Ergebnisse der Veranstaltungen werden in Protokollen festgehalten, die allen Mitarbeiterinnen und Mitzarbeitern zugänglich gemacht werden (z.B. durch Dokumentation im hausinternen Intranet).

 

5. Mitarbeiterqualifizierung

Nach Auffassung von Geschäftsleitung und Betriebsrat besteht in vielen Bereichen noch hoher Qualifizierungsbedarf, der in Form von Nachschulungen befriedigt werden muß.

Um diesen Qualifizierungsbedarf zu ermitteln, werden in einem an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilten Formblatt die einzelnen Anwendungsgebiete einschließlich erforderlicher Systemsoftwarekenntnisse (z.B. Windows-System, e-mail, Internetnutzung, Einzelkomponenten des Systems Hermes) benutzergruppenspezifisch aufgeführt. Diese Mitarbeiterbefragung wird umgehend nach Unterzeichnung der Vereinbarung durchgeführt.

Auf der Grundlage des Befragungsergebnisses wird einvernehmlich mit dem Betriebsrat ein Schulungsplan aufgestellt, in dem für die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen die Themen, die Teilnehmer und die Zeiträume ihrer Durchführung aufgelistet sind. Die Nachschulungen werden gemäß diesem Plan durchgeführt.

 

6. Verfahrensregelungen

Über alle Änderungen und Erweiterungen des Redaktionssystems wird der Betriebsrat rechtzeitig vor deren Durchführung informiert. Bei neuen Programmversionen werden ihm insbesondere die Unterschiede zur Vorversion erläutert.

Es wird Einvernehmen darüber erzielt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Neuerungen Qualifizierungsbedarf für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auslösen. Gegebenenfalls wird erneut nach Ziffer 5 verfahren.

Macht der Betriebsrat geltend, daß sich durch Veränderungen in den eingesetzten Systemen oder Veränderungen in ihrer Nutzung neue Sachverhalte bezüglich der Überwachbarkeit von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben, so wird hierüber verhandelt mit dem Ziel, einvernehmliche Lösungen als Ergänzung zu dieser Betriebsvereinbarung zu finden.

Kommt in den Fällen, in denen diese Betriebsvereinbarung das Einvernehmen beider Seiten vorsieht, eine Einigung nicht zustande, so entscheidet eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

 

7. Schlußbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von ...., frühestens jedoch zum ...... gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.