Betriebsvereinbarung über die logistischen SAP-Systemteile

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Einführung und Anwendung der logistischen SAP-R/3-Systemteile bei der .... Diese sind in Anlage 1 verzeichnet.

Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den genannten Systemen arbeiten oder deren Daten in diesen Systemen verarbeitet werden.

 

2. Zielsetzung

Mit der Einführung des Systems soll die Bearbeitung der Informationen im Unternehmen auf ein höheres Niveau gebracht werden........

Ziel dieser Vereinbarung sind im Zusammenhang mit der Einführung, Weiterentwicklung und Anwendung des SAP-Systems der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Erhalt qualitativ hochwertiger Arbeitssysteme.

 

3. Regelungen zum Schutz vor technischer Überwachung

3.1 Systemsoftware

Aufzeichnungen und Auswertungen der Systemsoftware über Benutzeraktivitäten (z.B. Logins, durchgeführte Transaktionen) dürfen ausschließlich zu den folgenden Zwecken benutzt werden:

Der Zugriff auf die entsprechenden Funktionen wird auf das Personal der für die Systembetreuung zuständigen technischen Fachabteilung begrenzt.

 

3.2 Umgang mit der Bearbeiteridentifizierung

Für alle Vorgänge, bei denen der Name der den Vorgang am System bearbeitenden Person gespeichert wird, gelten folgende Regelungen:

 

3.3 Namen in Stammdaten des Systems

Über eine Identifizierung der Systembenutzer hinaus dürfen Namen in Stammdaten ebenfalls nur zur Kenntlichmachung verantwortlicher oder anzusprechender Personen verwendet werden (z.B. Leiter Kostenstelle, zuständige Person für die Wartung einer Anlage).

 

Ergänzende Regelung für Rückmeldungen im SAP-Teilsystem SM (Service-Management)
  1. Bei den Rückmeldungen der Aufträge werden die Namen der für die Durchführung der Arbeit verantwortlichen Personen verwendet.

  2. Diese Namen werden ausschließlich zur Beantwortung von Rückfragen oder Reklamationen von Kunden und zur Aufklärung innerbetrieblicher Fragen im den Auftrag betreffenden Einzelfall verwendet.

  3. Die in den Rückmeldedaten gespeicherten Namen werden vom System automatisch zwei Monate nach Erfassung gelöscht.

  4. Es werden keine statistischen Auswertungen erstellt, in denen die in den Rückmeldedaten gespeicherten Namen erscheinen.

  5. Das Namens-Datenfeld wird für ABAP-Query (oder vergleichbare Softwareinstrumente) nicht zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden keine Programmfunktionen zur Verfügung gestellt, die die Übertragung von Rückmeldedaten auf andere Systeme (insbesondere Personal Computer) ermöglichen.

  6. Die in den Rückmeldedaten enthaltenen Namen werden nicht in weitere Datenbanktabellen übertragen.
3.4 Systemteile mit Rückmeldungen über geleistete Arbeiten

Für Systemteile, in denen Daten über von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistete Arbeiten rückgemeldet werden, gelten folgende Regelungen:

 


4. Sicherung der Arbeitsqualität

Bei der Einrichtung und laufenden Anpassung des Systems (Customizing) werden folgende Grundsätze beachtet:

 

5. Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

6. Beteiligungsrechte der Betriebsräte

 

7. Schlußbestimmungen

Sollten Daten, die Leistung und/oder Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbei- tern beschreiben, unter Verstoß gegen diese Betriebsvereinbarung erhoben oder verarbeitet werden, so sind hierauf gestützte personelle Einzelmaßnahmen unwirksam.

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von ...., frühestens jedoch zum .... gekündigt werden. Im Falle der Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.