Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung des SAP-R/3-Systems

Stand Januar 1997


1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Einführung und Anwendung der SAP-R/3-Module

bei der .... Produktions-GmbH in ..... . Zum Gegenstand dieser Vereinbarung gehören auch alle Systemeinheiten, insbesondere Personal Computer, die als Endgeräte in das SAP-System einbezogen sind oder auf denen Daten des SAP-Systems bzw. des vorgelagerten BDE-Systems (Einsatzbereich PP) weiterverarbeitet werden.

Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten, die mit den genannten Systemen arbeiten oder deren Daten durch die Systeme verarbeitet werden.

2. Zielsetzung

Diese Betriebsvereinbarung verfolgt das Ziel, die genannten Anwendungssysteme so einzusetzen, daß sie zu einer Verbesserung der Arbeitsqualität beitragen und daß die Beschäftigten vor den Gefahren einer technischen Überwachung ihrer Leistung oder ihres Verhaltens geschützt werden.

3. Einsatz des Moduls HR

3.1 Grundatz

Die Verarbeitung persönlicher Arbeitnehmerdaten richtet sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung, Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit.

Der Grundsatz der Zweckbindung bedeutet, daß nur solche Verarbeitungen erfolgen, für die vorher der Verwendungszweck festgelegt worden ist.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet, daß der Umfang der zu verarbeitenden persönlichen Arbeitnehmerdaten auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß begrenzt bleibt.

3.2 Einsatzzweck

Mit Hilfe des Systems HR werden durchgeführt:

3.3 Besonders schutzwürdige Personaldaten

Anlage 1 enthält eine Auflistung aller vom Modul HR genutzten Infotypen; die genauere, auf die Datenfeldebene herabreichende Information kann jederzeit online im System eingesehen werden. In der Anlage 1 sind diejenigen Infotypen besonders gekennzeichnet, deren Inhalt für besonders sensibel gehalten wird. Der Inhalt dieser Infotypen ist in Anlage 2 durch Aufzählung der Datenfelder, die dem jeweiligen Infotyp angehören, vereinbart.

3.4 Auswertungen

Alle ABAP-Programme sind dokumentiert. Diese Dokumentation ist dem Betriebsrat zugänglich.
Alle ABAP-Programme, die auf in Anlage 1 als besonders sensibel gekennzeichnete Infotypen zugreifen, sind in Anlage 3 durch je ein Muster der Ausgabe vereinbart.

Die in Anlage 1 als besonders sensibel bezeichneten Infotypen werden für die ABAP-Query-Nutzung gesperrt, d.h. kein Sachgebiet bzw. keine Sachgruppe der ABAP-Query-Berechtigungen enthält Datenfelder dieser Infotypen.

Die Funktionen Kopieren/Einsetzen können zwischen SAP- und PC-Anwendungen benutzt werden.

Die in Anlage 1 als besonders sensibel bezeichneten Infotypen werden für die Übertragung von Daten aus dem SAP-HR-System auf die PC-Ebene in Formate, die von PC-Programmen verarbeitet werden können (z.B.Tabellenkalkulationsprogramme), gesperrt.

3.5 Schnittstellen zu anderen EDV-Anwendungen

Das System SAP-HR ist mit einem Zeiterfassungssystem verbunden, dem abgesehen von Plausibilitätsprüfungen nur die Sammlung der Kommt-/Geht-Daten obliegt. SAP-HR gibt an kein anderes EDV-Anwendungssystem Daten in personenbezogener Form weiter, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

3.6 Informationsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, die über sie gespeicherten Personaldaten und ihr Arbeitszeitkonto einzusehen und sich ausdrucken zu lassen.

4. Einsatz des SAP-Moduls PP und des vorgelagerten BDE-Systems

4.1 Rückmeldungen an das SAP-System

Das SAP-Modul PP dient der Materialbedarfs- und Produktionsplanung sowie der Produktionssteuerung. Es wird nur die Grobplanung benutzt; die Feinsteuerung erfolgt außerhalb des Systems. Um das Ziel der Produktionssteuerung zu erreichen, wird der Fortschritt der Produktionsaufträge erfaßt. Dazu werden lediglich die gefertigten Stückzahlen bei Gebindewechsel an das SAP-System zurückgemeldet. Diese Rückmeldung erfolgt automatisch durch die Sensorik an den Anlagen oder manuell durch Eingabe an den BDE-Terminals. Bei der Rückmeldung werden weder Zeiten für die Bearbeitungsdauer noch Namen oder personenidentifizierende Merkmale der an den Anlagen bzw. Arbeitsplätzen Beschäftigten erfaßt. Die Auftragsnachkalkulation erfolgt auf der Basis der Plan-Bearbeitungszeiten. Aus den Rückmeldungen werden automatisch die Buchungen für die Veränderungen des Lagerbestands erzeugt.

4.2 BDE-System

Das dem SAP-System vorgelagerte BDE-System dient neben der Rückmeldung des Auftragsfortschritts gemäß Ziffer 4.1 der Erfassung von Stör- oder Stillstandsgründen. Diese Erfassung erfolgt ohne Personenbezug. Die Daten werden außerhalb des SAP-Systems weiterverarbeitet. Die Auswertungen verfolgen nicht das Ziel, das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu überwachen oder zu vergleichen; sie können jederzeit vom Betriebsrat eingesehen werden. Die benutzten Stör- und Stillstandsgründe sind in Anlage 4 vereinbart.

5. Aufzeichnungen über Benutzerverhalten im SAP-System

5.1 Systemsoftware

Aufzeichnungen und Auswertungen der Systemsoftware über Benutzeraktivitäten (z.B. Logins, durchgeführte Transaktionen) dürfen ausschließlich zu den folgenden Zwecken benutzt werden:

Der Zugriff auf die entsprechenden Funktionen wird auf das Personal der EDV-Abteilung begrenzt, das für die Wartung der Hard- und Software zuständig ist.

Die entsprechenden Dateien werden automatisch in regelmäßigen Abständen gelöscht.

5.2 Sachbearbeiterkennzeichen

Der in Dateien des SAP-Systems gespeicherte Benutzername (bzw. ein die Person des Bearbeiters identifizierendes Kennzeichen) darf nur in Anzeigen oder Ausdrucken von auf die einzelnen Vorgänge bezogenen Daten (z.B.Buchungsbelege) verwendet werden.

Es werden keine Programmfunktionen zur Verfügung gestellt, die Statistiken oder Listen erstellen, in denen der Mitarbeitername bzw. ein entsprechendes Kürzel erscheinen oder die mit Zugriff auf solche Daten entstehen.

Felder in Bewegungsdateien des SAP-Systems, die Benutzernamen oder Sachbearbeiterkürzel enthalten, werden für die Abfrage-Instrumente (z.B. ABAP-Query) auf Endbenutzerebene gesperrt. Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats.

5.3 Bürokommunikationsfunktionen

Bei Wiedervorlage- und Terminkontrollfunktionen, die über den Benutzernamen gesteuert werden, ist der Zugriff auf diese Funktionen ausschließlich an die Berechtigung des betroffenen Benutzers gebunden.

6. Arbeitsabläufe

Die Arbeit ist grundsätzlich als Mischarbeit organisiert, bei der EDV-freie und EDV-unterstützte Tätigkeiten einander ablösen. Die durch SAP unterstützten Arbeitssysteme sollen so geplant und realisiert werden, daß Arbeitsabläufe zusammenhängende sinnvolle Einheiten darstellen. Die Neuorganisation der Arbeit soll insbesondere auch als Chance begriffen werden, einseitige Spezialisierungen aufzuheben.

Durch ein breiteres Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten soll Belastungs- und Beanspruchungswechsel erreicht werden, so daß sowohl dauerhafte Unter- als auch Überforderungen vermieden werden.

Vor Einführung eines neuen SAP-Moduls werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des entsprechenden Einsatzgebietes informiert; dabei wird insbesondere darauf eingegangen, welche Arbeitsabläufe sich gegenüber dem bisherigen Zustand ändern werden bzw. neu hinzukommen oder wegfallen. Der Betriebsrat hat das Recht, sich an diesen Informationsveranstaltungen zu beteiligen.

7. Zugriffsrechte

Bei der Vergabe der Zugriffsberechtigungen ist darauf zu achten, daß der Grundsatz einer umfassenden Aufgabenzuweisung (möglichst breiteres Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten für die einzelnen Arbeitsplätze) eingehalten wird.

8. Qualifizierung der Benutzer

Die Planung der Benutzerqualifizierung ist Teil des Projektmanagements. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden so aufgebaut, daß die Benutzer

Der Zeitpunkt der Qualifizierungsmaßnahmen wird so gewählt, daß eine Aufahme der Arbeit mit dem neuen System unmittelbar nach der Schulung erfolgen kann.

Während einer nicht zu kurz gehaltenen Einarbeitungszeit (ca. drei Monate) stehen den Benutzern Ansprechpersonen zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen wenden können und die ihnen Hilfestellung bei Schwierigkeiten gewähren.

Nach dieser Einarbeitungszeit findet arbeitsbereichsweise ein Erfahrungsaustausch zwischen Endbenutzern und Projektverantwortlichen statt. Dieses Treffen dient der Anregung von Verbesserungen für die Systemauslegung. Der Betriebrat hat das Recht, sich an der Durchführung dieser Veranstaltungen zu beteiligen.

Darüber hinaus werden den Benutzern Schulungsmöglichkeiten für spezielle Programme insbesondere auf der PC-Ebene (Tabellenkalkulation) angeboten.

9. Änderungen und Erweiterungen, Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das Recht, alle Unterlagen zum SAP-System und dessen Systemumgebung (Datenbanksystem, PC-Netz, Bürokommunikationssoftware usw.) einzusehen und sich erläutern zu lassen.

Er wird über alle geplanten Änderungen und Erweiterungen rechtzeitig vor deren Durchführung informiert. Änderungen der Anlagen 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.

Der Betriebsrat kann eine ergänzende Regelung zu dieser Vereinbarung verlangen, wenn er geltend macht, daß die Systemnutzung neuen Regelungsbedarf im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslöst. Kommt die Zustimmung bzw. ein Einvernehmen über eine ergänzende Regelung nicht zustande, so entscheidet eine gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

Der Betriebsrat hat das Recht, zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen dieser Vereinbarung einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuzuziehen.

10. Schlußbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines Betriebsdatenerfassungssystems vom 15.1.1988 erlischt damit. Diese Vereinbarung ist mit einer Frist von ...... , frühestens jedoch zum ...... kündbar. Im Falle einer Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.