Betriebsvereinbarung über den Einsatz des EDV-Systems SAP-HR bei der ...

      Diese Vereinbarung enthält diejenigen Regelungspunkte, die man als Mindestbasis für eine betriebliche Regelung betrachten kann. Sie wurde in einem mittelständischen Hamburger Hafeneinzelbetrieb im April 1997 unter Vermittlung der Einigungsstelle abgeschlossen.

 

1. Gegenstand

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Einsatz des Systems SAP-HR für die ...
Das System dient zur Entgeltabrechnung der Mitarbeiter, zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie zur Unterstützung der Personalverwaltung unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung.

 

2. Zielsetzung

Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit der elektronischen Personaldatenverarbeitung und insbesondere der Schutz vor den Gefahren einer technischen Überwachung ihrer Leistung oder ihres Verhaltens. Sie legt als Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten deren strikte Zweckbindung sowie den sparsamen Umgang fest.

 

3. Personenbezogene Daten im System

Anlage 1 enthält alle genutzten SAP-Infotypen mit den dazugehörigen Datenfeldern.
In der Anlage sind diejenigen Infotypen, in denen von beiden Seiten für besonders schutzwürdig gehaltene Daten gespeichert sind, markiert.

In Anlage 2 ist der verwendete Zeitartenschlüssel vereinbart, aus dem alle benutzten Fehlzeiten hervorgehen.

 

4. Regelmäßig erstellbare Auswertungen

Alle mit Hilfe des Systems durchgeführten Standardausgaben sind dokumentiert.
Alle Ausgaben, bei deren Erstellung auf im Sinne der Ziffer 3 dieser Vereinbarung besonders schutzwürdige Daten zugegriffen wird, sind in Anlage 3 durch je ein Muster der Ausgabe vereinbart. Auf dem Muster werden auf Wunsch des Betriebsrates ferner die Häufigkeit oder der Anlaß der Erstellung und der Verteilerkreis festgehalten.

 

5. ABAP-Query oder vergleichbare Auswertungssysteme

Gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarung als besonders schutzwürdig bezeichnete Daten werden für ABAP-Query oder vergleichbare Softwaresysteme nicht zur Verfügung gestellt.

 

6. Übertragung von SAP-Daten auf Personal Computer und Datenbanken

Gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarung als besonders schutzwürdig bezeichnete Daten werden für eine Übertragung aus dem SAP-HR-System in Programme, die Tabellenkalkulations- bzw. Datenbankfunktionen enthalten, auf der PC-Ebene nicht zur Verfügung gestellt.

Es besteht Einvernehmen darüber, daß PC-Programme lediglich zur Ergebnisdarstellung von Ausarbeitungen und Auswertungen, nicht aber zur dauerhaften Speicherung von Personaldaten benutzt werden. Es werden daher keine PC-Personaldatenbanken neben der zentralen SAP-HR-Datenbasis aufgebaut. Insbesondere ist es nicht erlaubt, Personaldaten auf bewegliche Rechner (Notebooks usw.) oder bewegliche Datenträger zu kopieren und aus dem Betrieb zu entfernen. Alle Benutzer werden auf die Einhaltung dieser Regelung ausdrücklich verpflichtet.

 

7. Schnittstellen zu anderen Systemen

Es gilt der Grundsatz, daß SAP-HR keine Daten in personenidentifizierender Form an andere Anwendungssysteme weitergibt. Ausnahmen hiervon sind in einer gesonderten Anlage (Anlage 4) zu vereinbaren.

 

8. Zugriffsrechte

Die Struktur der vergebenen Zugriffsberechtigungen ist in Anlage 5 festgehalten. Aus dieser Anlage gehen Umfang und berechtigter Personenkreis des erlaubten Zugriffs hervor, insbesondere auf welche Daten und Programme sich der Zugriff erstreckt ("Benutzerprofil"). Die Benutzerprofile werden gemäß dem Prinzip der ganzheitlichen Sachbearbeitung definiert. Die Namen der zugriffsberechtigten Personen werden den örtlichen Betriebsräten schriftlich mitgeteilt.

 

9. Erfahrungsaustausch

Während der Entwicklungsphase alle drei Monate, später auf Antrag einer Seite findet ein Erfahrungsaustausch zwischen den Projektverantwortlichen, Benutzern und dem Betriebsrat statt.

 

10. Informationsrechte der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter erhalten auf Anforderung kostenlos einen Ausdruck der über sie im System gespeicherten Stammdaten.

 

11. Ausbildung der Benutzer

Den Anwendern des Systems SAP-HR werden bei umfangreicheren Systemveränderungen Nachschulungen angeboten, die der Auffrischung des Wissens um die Anwendung und dem Training neuer Funktionen dienen. Dabei soll auch ein Überblick über die Struktur und Funktionsweise des gesamten Systems HR gegeben werden.

 

12. Rechte der Betriebsräte

Der Betriebsrat hat das Recht, jederzeit die Systemdokumentation einzusehen und sich erläutern zu lassen. Dazu benennt das Unternehmen Ansprechpersonen. Er kann ferner jederzeit in der Personalabteilung über Bildschirm die verwendeten Infotypen, die Schlüsseltabellen und die vergebenen Zugriffsberechtigungen einsehen.

Der Betriebsrat wird über die weitere SAP-Entwicklung auf dem laufenden Stand gehalten. Insbesondere werden die Entwicklungen um die Workflow-Funktionen sowie die Internet-/Intranet-Anbindung beobachtet.

Bei Änderungen und Erweiterungen der Anlage 1 (Daten) erzielen beide Seiten Einvernehmen darüber, ob die Änderung besonders schutzwürdige Daten umfaßt. Ist dies der Fall, so erfolgt eine entsprechende Dokumentation in Anlage 1.

Änderungen der Anlagen 2 bis 5 (Zeitarten, Auswertungen besonders schutzwürdiger Daten, Schnittstellen zu anderen Systemen, Struktur der Zugriffsrechte) bedürfen des gegenseitigen Einvernehmens. Davon ausgenommen sind Änderungen, soweit sie der Erfüllung einer durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgeschriebenen Aufgabe dienen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.

 

13. Schlußbestimmungen

Die Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.