Betriebsvereinbarung über den Einsatz des SAP-R/3-Systems

Betriebswirtschaftlicher Teil

Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Einführung und Anwendung der Module

des SAP-R/3-Systems bei der .... sowie der mit diesen SAP-Teilsystemen verbundenen PC- und Vorschaltsystemen.

Anlage 1 enthält eine stichwortartige Beschreibung der einzelnen SAP-Systemteile mit ihren Hauptfunktionen.

Zielsetzung

Ziel dieser Betriebsvereinbarung sind

Grundsätze für den Systemeinsatz

Die folgenden Grundsätze verstehen sich als Leitlinien, nach denen sich die laufende Anwendung und der weitere Ausbau des Systems zu richten haben. Soweit diese Leitlinien nach übereinstimmender Meinung beider Seiten Beachtung finden, bedarf es keiner weitergehenden Regelungen mehr; Abweichungen von den im folgenden beschriebenen Leitlinien dagegen bedürfen einer diese Vereinbarung ergänzenden Regelung.

Verarbeitungsgrundsatz

Das SAP-System wird durch die .(Name der Firma).. Dienstleistungsgesellschaft im Wege der Auftragsdatenverarbeitung betrieben. Datenherr im Sinne des Datenschutzgesetzes ist die .(Name der Firma).., nach deren alleinigen Weisungen die Verarbeitung erfolgt.

Qualität der Arbeit

Die durch den SAP-Einsatz unterstützten Arbeitssysteme sollen so geplant und realisiert werden, daß Arbeitsabläufe zusammenhängende sinnvolle Einheiten darstellen. Die Neuorganisation der Arbeit soll auch als Chance begriffen werden, einseitige Spezialisierungen aufzuheben.

Durch ein breiteres Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten soll für die Beschäftigten stets ein Belastungs- und Beanspruchungswechsel gewährleistet sein, so daß sowohl dauerhafte Unter- als auch Überforderungen vermieden werden.

Die Arbeit wird grundsätzlich als Mischarbeit organisiert, bei der sowohl computerfreie und computerunterstützte Tätigkeiten einander ablösen als auch innerhalb des computerunterstützten Teils unterschiedliche Tätigkeiten erfolgen.

Alle SAP-Endbenutzer erhalten einen mit dem/den SAP-Servern verbundenen Personal Computer mit graphischem Benutzer-Interface, der in der Regel mit einem strahlungsarmen 17"-Monitor ausgestattet ist. Auf diesem PC stehen dem Benutzer im Rahmen seiner Berechtigung das SAP-Programm, eine Textverarbeitung und im Bedarfsfall ein Tabellenkalkulationsprogramm zur Verfügung. Der Arbeitsplatzcomputer wird mit ausreichend Hauptspeicher ausgestattet, so daß der parallele Betrieb mehrerer Programme möglich ist.

Das System wird so offen wie möglich gehalten. Es gilt der Grundsatz, daß an jedem Ort der Arbeit die für die Erfüllung der Arbeit erforderlichen Informationen in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Durch den Einsatz der Systeme sollen die Teamorientierung der Arbeit sowie ein motivierender statt kontrollierender Führungsstil gefördert werden.

Bei der Vergabe der Zugriffsberechtigungen wird darauf geachtet, daß der Grundsatz einer umfassenden Aufgabenzuweisung (breiteres Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten) eingehalten wird. Die Struktur der vergebenen Zugriffsberechtigungen geht aus Anlage 2 hervor.

Schutz vor Überwachung

Überwachungsfunktionen der Systemsoftware

Aufzeichnungen und Auswertungen der System- oder systemnahen Software (Rechnerbetriebssysteme, Datenbanksystem, SAP-Basissystem) über Benutzeraktivitäten (Login/Logout, aufgerufene Transaktionen, verbrauchte Systemressourcen, Zugang zu PC-Netzwerkservern usw.) dürfen ausschließlich zu den folgenden Zwecken benutzt werden:

Der Zugriff auf die entsprechenden Funktionen wird auf das Personal der EDV-Abteilung begrenzt, das für die Wartung der Hard- und Software zuständig ist.

Die entsprechenden Dateien werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist; sie werden automatisch in regelmäßigen Abständen gelöscht.

Bearbeiterkennzeichen

Die in den Datensätzen vom SAP-System gespeicherten Namen bzw. Benutzerkennungen werden nur zur Kenntlichmachung von zuständigen, verantwortlichen oder anzusprechenden Personen im Einzelfall (Buchungen) benutzt und in Anzeigen bzw. Ausdrucken des Systems verwendet.

Es werden keine Programmfunktionen eingerichtet oder genutzt, die Statistiken oder Listen erstellen, in denen solche Mitarbeiterkennzeichen erscheinen oder die mit Zugriff auf solche Kennzeichen entstehen. Name oder Kürzel des Endbenutzers erscheinen nicht als Auswahlfelder in den Aufrufdialogen, die den ABAP-Programmen vorgeschaltet sind.

Von der vorgenannten Regelung ausgenommen ist das Auffinden der von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter bearbeiteten Vorgänge unter deren/dessen Namen bzw. Namenskürzel. Bei solchen Wiedervorlage- und Terminkontrollfunktionen, die über den Benutzernamen gesteuert werden, ist der Zugriff auf diese Funktionen ausschließlich an die Berechtigung des betroffenen Benutzers bzw.seines Vertreters gebunden. Die Vertretungsregelungen sind innerhalb der Arbeitsgruppen zu vereinbaren; Vorgesetzte übernehmen solche Funktionen nur in Ausnahmefällen.

Felder mit Sachbearbeitername oder -kürzel werden für die ABAP-Instrumente auf Endbenutzerebene (ABAP-Query) sowie für Datenübertragungsprogramme vom SAP-System auf die PC-Ebene gesperrt.

Workflow-Funktionen

Workflow-Funktionen (wie sie verstärkt ab SAP-R/3-Release 3.1 angeboten werden) werden vorrangig nur dort eingesetzt, wo es sich um hochgradig routinehafte Vorgänge handelt. Es wird darauf geachtet, daß abweichende Entscheidungen über die voreingestellten Arbeitsflüsse jederzeit möglich sind und darüber hinaus den Benutzern Einflußmöglichkeiten auf die Workflow-Festlegungen verbleiben. Auf eine Protokollierung abweichender Benutzerentscheidungen wird verzichtet.

Beide Seiten stimmen in der Auffassung überein, daß bisher noch wenig Erfahrungen mit elektronisch gesteuertem Workflow vorliegen. Daher soll behutsam mit dem Einsatz solcher Funktionen vorgegangen werden. Die weitere Konkretisierung von Workflow-Funktionen wird vor Durchführung mit dem Betriebsrat ausführlich beraten.

Beweisverwertungsverbot

Sollten leistungs- und/oder verhaltensbeschreibende Daten unter Verstoß gegen diese Betriebsvereinbarung erhoben oder verarbeitet werden, so sind hierauf gestützte personelle Einzelmaßnahmen unwirksam.

Schulung

Planungspflicht für Qualifizierungsmaßnahmen

Für die Einführung der Systemteile wird die Qualifizierung der Endbenutzer bezüglich ihres Umfangs, Inhalts und der zeitlichen Abwicklung geplant und ist Bestandteil der entsprechenden Konzeptplanung. Das Qualifizierungskonzept wird dem Betriebsrat rechtzeitig vor dem geplanten Einsatztermin vorgestellt.

Bei der Zusammensetzung der die Einführung steuernden und begleitenden Projektgruppen wird darauf geachtet, daß die praktische Arbeitsebene gut vertreten ist; daher erfolgt die Zusammensetzung der Gruppen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat. Insbesondere soll darauf geachtet werden, daß für die Probleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitenr, die Schwierigkeiten im Umgang mit Computern haben, Lösungen erarbeitet werden.

Alle Qualifizierungsmaßnahmen finden in zeitlich enger Kopplung an die Einführungstermine der jeweiligen Systemteile statt; unter Einführungstermin wird dabei die Aufnahme der Arbeit mit der neuen Software verstanden.

Bei der Ausbildung/Schulung der Teamer wird durch Einbeziehung der Abteilung KPE - Personalentwicklung darauf geachtet, daß diese neben der Vermittlung fachlicher Inhalte auch über Kenntnisse pädagogisch-didaktischer Methoden und Verfahren verfügen.

Grundschulung

Alle Benutzer haben den Anspruch auf eine Grundschulung. Diese wird so aufgebaut, daß die Benutzer

Benutzer, die noch nicht über PC-Erfahrungen verfügen, erhalten die Möglichkeit, den Umgang mit der graphischen Bedienungsoberfläche der Arbeitsplatzrechner vor (oder während) den SAP-bezogenen Schulungen zu erlernen.

Arbeitsbegleitende Unterstützung

Während einer nicht zu kurz zu bemessenden Einarbeitungsphase, mindestens aber in den ersten vier Monaten seit Aufnahme der Arbeit mit den SAP-Systemen, stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fachlich kundige Ansprechpersonen zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen und Problemen wenden können.

Erfahrungsaustausch der Benutzer

Erstmals in angemessenem zeitlichem Abstand zur Einführung eines neuen Systemteils und danach regelmäßig einmal im Jahr findet ein Erfahrungsaustausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Projektverantwortlichen statt. Die dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geäußerte Kritik soll als Anregung für künftige Verbesserungen dienen und findet im SAP-Customizing (Anpassung des System an die betrieblichen Besonderheiten) Berücksichtigung. Werden Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aufgegriffen, so wird dies gegenüber ihnen begründet.

Der Betriebsrat ist an diesen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustauch beteiligt.

Verfahrensregelungen

Längerfristige Unternehmensplanung

Mit dem Betriebsrat findet einmal jährlich oder auf Antrag einer Seite eine Beratung der SAP-Einsatzstrategie des Unternehmens statt. Dabei erfolgt auch eine Erörterung der Auswirkungen auf die Zahl und die Qualität der Arbeitsplätze sowie auf die Arbeitsqualität und eventuelle Beschäftigungsverschiebungen. Die Darstellung neuerer technischer Konzeptionen der Softwareanbieter und die Stellung des Unternehmens dazu werden ebenfalls in die Beratung einbezogen.

Erweiterungen der Systeme

Die wichtigsten Änderungen neuer SAP-Releases werden dem Betriebsrat vor deren Einführung erläutert. Gleiches gilt für neue PC-Software oder Releases solcher Software mit erheblich verändertem Leistungsumfang.

Ebenso wird der Betriebsrat über geplante betriebliche Veränderungen informiert.

Bei dieser Information wird überprüft, ob die Grundsätze der Ziffer 3 dieser Vereinbarung eingehalten sind. Ggf. werden Verhandlungen mit dem Ziel der einvernehmlichen Regelung von Abweichungen oder Ergänzungen zu dieser Betriebsvereinbarung aufgenommen.

Initiativrecht des Gesamtbetriebsrats

Ergeben sich aus der Anwendung der Systeme neue Probleme, die mit der Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun haben, oder macht der Betriebsrat Abweichungen von den Grundsätzen dieser Vereinbarung gemäß Ziffer 3 geltend, so wird auf seinen Antrag hin über die Angelegenheit mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung verhandelt.

Konfliktklausel

Kommt in den Fällen, in denen diese Vereinbarung das Einvernehmen zwischen Unternehmen und Betriebsrat vorsieht, eine Einigung nicht zustande, so entscheidet eine gem. § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle.

Weitere Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das Recht, zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuzuziehen.

Schlußbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie ist mit einer Frist von ..., frühestens jedoch zum .... kündbar. Im Falle einer Kündigungen wirken die Regelungen nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.