Zielvereinbarung über die Einführung des SAP-R/3 Systems

§ 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Zielsetzungen, die bei der Einführung des SAP-R/3 Systems und einzelnen Modulen des Systems zu beachten sind.

Die Anwendung der einzelnen Module wird vor Aufnahme des Echtbetriebes jeweils in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Diese Vereinbarung gilt persönlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sachlich für alle Tätigkeiten, die von der Einführung des SAP-R/3 Systems mittelbar oder unmittelbar berührt oder betroffen sind.

§ 2
Zielsetzungen

Zielsetzung der Einführung und zukünftigen Anwendung des SAP-R/3 Systems ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu sichern und zu fördern.

Neben der Optimierung der Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufen ist gleichrangig die Beschäftigung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern und zu fördern, den gegenwärtigen Besitzstand zu sichern und soziale Belange angemessen zu berücksichtigen.

Die einzelnen Module sollen so eingesetzt werden, daß sie zu einer Verbesserung der Arbeitsqualität beitragen, aber gleichzeitig die Beschäftigten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder den Gefahren einer über das notwendige Maß hinausgehenden technischen Überwachung ihrer Leistung und ihres Verhaltens geschützt werden.

§ 3
Zeitplanungen

Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat besteht Einvernehmen darüber, daß eine exakte Planung des Einsatzes der einzelnen Module sowie die Einführung und Nutzung des SAP-R/3 Systems in den einzelnen Bereichen und Abteilungen nicht oder nicht in jedem Fall zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Zielvereinbarung möglich ist, d. h. alle arbeitsorganisatorischen und mögliche personelle Auswirkungen (Versetzungen/ Umsetzungen) sind zur Zeit offen.

Die in der Anlage 1 beschriebene Zeitplanung gilt aber als verbindliche Orientierung.

§ 4
Arbeitsplatzsicherung, personelle Auswirkungen

Die Geschäftsleitung sichert zu, daß durch die Einführung und Anwendung des SAP/R3 Systems einschließlich der einzelnen Anwendungsmodule bis zum ..... [3 Jahre später] keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen und keine Abgruppierungen vorgenommen werden.

Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat besteht Einvernehmen darüber, daß die zur Zeit bestehende Anzahl von Arbeitsplätzen in ihrem jetzigem Umfang zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Zielvereinbarung bzw. in der Einführungsphase bis zur Aufnahme des Echtbetriebes aufrecht zu erhalten sind.

Alle neu angebotenen Arbeitsplätze werden innerbetrieblich ausgeschrieben. Bei der
Besetzung dieser neuen Arbeitsplätze haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeit ganz oder teilweise entfallen, bei entsprechender Eignung Vorrang.

§ 5
Arbeitsorganisation

Die zukünftige Arbeitsorganisation und Arbeitsweise in den betroffenen Bereichen wird durch den Einsatz von SAP-R/3 zum Teil erheblich verändert, sie kann jedoch in den betroffenen Bereichen z. Z. noch nicht im Detail beschrieben werden. Dies hängt unter anderem von den Möglichkeiten der jeweiligen Module bzw. SAP kompatiblen Programmen, den Wünschen und Anregungen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Bestimmungen ab. Die zukünftige Arbeitsorganisation und die veränderten Arbeitsweisen werden in den noch abzuschließenden Betriebsvereinbarungen über den Einsatz und die Anwendung der einzelnen Module beschrieben.

Folgende Grundsätze sollen bei der konkreten Ausgestaltung der Arbeitsorganisation bzw. der Arbeitssysteme berücksichtigt werden:

§ 6
Schulung und Qualifizierung

Geschäftsleitung und Betriebsrat stimmen darin überein, daß eine gründliche, fundierte Schulung und Qualifizierung unerläßliche Voraussetzungen für ein produktives und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedenstellendes späteres Arbeiten ist. Daher ist es unerläßlich, den individuellen Qualifikationsbedarf der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermitteln (Ist-Stand-Ermittlung), um eine personenbezogene Schulung durchzuführen.

Ziel der Schulungen ist es dabei, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Kenntnisse der Programmfunktionen ihres zukünftigen Aufgabengebietes sowie einen Überblick des bereichsspezifischen SAP-Moduls bzw. weiterer anderer angebundener Programme zu vermitteln. Diese Schulungen finden als zertifizierte SAP-Schulungen bzw. durch zertifizierte SAP-Partner statt.

Der Zeitpunkt der Schulung wird so gewählt, daß eine Aufnahme der Arbeit mit dem neuen System unmittelbar nach der Schulung erfolgen kann.

Die Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen richten sich insbesondere nach den Bestimmungen der EDV-Betriebsvereinbarung vom .... und den §§ 96-98 BetrVG. Grundsätzlich erhalten alle Schulungsteilnehmer mindestens einmal eine Unterrichtung zu datenschutzrechtlichen Fragen, wie zu Fragen der Mischarbeit und Arbeitsplatzergonomie.

Im Grundsatz finden die Schulungen während der Arbeitszeit statt.

Beide Parteien wissen, daß während der Einführungs- und Einarbeitungsphase, bis zum sicheren Beherrschen der neuen Software, für alle Betroffenen zusätzliche Belastungen anfallen. Die Geschäftsleitung sichert zu, die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Hierzu können auch zusätzliche befristete Einstellungen notwendig sein.

Die durch die Schulung, Einführungsphase und Einarbeitungszeit anfallende Mehrarbeit bzw. Überstunden sind grundsätzlich freiwillig und einvernehmlich mit den Betroffenen zu regeln. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG ist hiervon unberührt.

Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat besteht Einvernehmen darüber, daß Urlaubstage oder sonstige zu gewährende freie Tage, die wegen der Einführung von SAP und der dafür notwendigen Schulungsmaßnahmen nicht genommen werden können, ins folgende Jahr übertragen werden.

Eine aus obigen Gründen veränderte Urlaubsplanung bedarf des Einvernehmens mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Zustimmung des Betriebsrates.

Unabhängig von gesetzlichen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen können diese Urlaubstage auch über den 30.06. des Folgejahres hinaus genommen werden, ohne daß es hierfür eines gesonderten Antrages bedarf.

Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Urlaubstage, die aus obigen Gründen erst im Folgejahr genommen werden können, werden die Wünsche dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst vorrangig berücksichtigt.

§ 7
Leistungs- und Verhaltenskontrolle

SAP-R/3 wird nach Maßgabe dieser Zielvereinbarung optimal eingesetzt. Soll eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle erfolgen, ist dieses in einer gesonderten Vereinbarung unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu regeln. Näheres regelt hierzu der § 87 BetrVG und die Bestimmungen der EDV-Betriebsvereinbarung, die festlegen, daß der Umfang der elektronisch gespeicherten, auf Arbeitnehmer bezogenen oder beziehbaren Daten auf ein gesetzlich, tarif- oder arbeitsvertraglich oder technisch unbedingt notwendiges Maß beschränkt wird.

 

§ 8
Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitsschutz

Fragen der Arbeitsplatzgestaltung und des Gesundheitsschutzes richten sich insbesondere nach den Bestimmungen der EDV-Betriebsvereinbarung sowie sonstiger tarifliche und gesetzliche Bestimmungen wie z. B. Bildschirmarbeitsverordnung. Die betrieblichen Regelungen zur Anstrebung von Mischarbeitsplätzen finden hierbei besondere Beachtung.

§ 9
Projektstruktur und Beteiligung des Betriebsrates

Die Projektstruktur ist in der Anlage 2 grafisch im einzelnen dargestellt.

Die Beteiligung des Betriebsrates ist in der Anlage 3 dargestellt

Die Geschäftsleitung richtet einen Lenkungskreis ein, der sicherstellen soll, daß kurzfristig zu treffende Entscheidungen möglich sind.

Des weiteren wird für die Dauer der konkreten Einführung des SAP-R/3 Systems ein externer Projektmanager beauftragt. Dieser soll u. a. die Vorgaben des Lenkungskreises in Zusammenarbeit mit den einzurichtenden Projektteams umsetzen bzw. die Wünsche, Anregungen und Kritiken der Projektteams und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie des Betriebsrates dem Lenkungskreis vortragen und koordinieren.

In den einzelnen Bereichen werden Projektteams eingerichtet. Diese bestehen aus einem internen und einen externen Projektleiter. Die internen Projektleiter werden zukünftig durch Ausschreibung ermittelt. An den Sitzungen der Projektteams kann der Betriebsrat teilnehmen.

Bei den externen Projektleitern handelt es sich um Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Beraterfirmen, die zu den jeweils einzuführenden Modulen bzw. SAP-kompatiblen Programmen einen hohen Erfahrungsschatz mitbringen müssen.

Die Projektteams haben, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bereichen und Abteilungen, den Projektmanager und dem Betriebsrat die Aufgabe, die konkrete Umsetzung des SAP-R/3 Systems unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele zu gestalten.

Die Projektteams haben regelmäßig Mitarbeiter/innen-Besprechungen einzuberufen, um Bericht über den Fortschritt der Einführungsphase zu erstatten. Vorschläge der Betroffenen sind zu prüfen und bei Ablehnung zu begründen.

Die Mitarbeiter/innen haben das Recht, in Abstimmung mit dem Vorgesetzten während der Arbeitszeit eigene Vorschläge zu erarbeiten bzw. sich über den Projektstand zu informieren.

Zur Überprüfung der vereinbarten Vorgehensweise treffen sich der Betriebsrat und der Projektmanager (gegebenenfalls unter Hinzuziehung einzelner Projektteams) einmal wöchentlich.

Der Lenkungskreis und der Betriebsrat kommen monatlich einmal zu einer Zwischenbewertung zusammen.

§ 10
Streitigkeiten und Konfliktlösungen

Kommt bei Streitigkeiten über Anwendung und Auslegung dieser Zielvereinbarung keine Einigung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zustande, entscheidet nach § 76 Abs. 5 BetrVG eine Einigungsstelle. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen Übereinstimmung vereinbart, aber nicht erzielt wurde. Die Übereinstimmung umfaßt alle Angelegenheiten, ohne Prüfung, ob eine Angelegenheit der Mitbestimmung unterliegt.

 

§ 11
Schlußbestimmungen, Laufzeit, Kündigung

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie ist umgehend nach ihrer Unterzeichnung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen.

Diese Vereinbarung endet am 31.12.2002. Eine vorherige Kündigung ist ausgeschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil dieser Zielvereinbarung.