Betriebsvereinbarung

über den Einsatz des SAP-R/3-Systems


1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt in Ergänzung zu den Betriebsvereinbarung über EDV im Personalwesen vom ... und Rechnergestützte Systeme zur Informationsverarbeitung ... die Einführung und Anwendung des SAP-R/3-Systems bei der.....

Anlage 1 enthält eine stichwortartige Beschreibung der einzelnen SAP-Systemteile mit ihren Hauptfunktionen (Auflistung der Untermodule). Aus der Anlage geht weiter hervor, welche der Module ab welchem Zeitpunkt an den einzelnen Standorten eingesetzt sind.

 

2. Zielsetzung

Ziele dieser Betriebsvereinbarung sind

3. Struktur der Zugriffsrechte und Organisation der Arbeit

Die durch den SAP-Einsatz unterstützten Arbeitssysteme sollen so geplant und realisiert werden, daß Arbeitsabläufe zusammenhängende sinnvolle Einheiten darstellen. Dieser Grundsatz wird bei der Vergabe der Zugriffsrechte beachtet. Insbesondere wird darauf geachtet, daß

Die Arbeit wird grundsätzlich als Mischarbeit organisiert, bei der sowohl computerfreie und computerunterstützte Tätigkeiten einander ablösen als auch innerhalb des computerunterstützten Teils unterschiedliche Tätigkeiten erfolgen.

Das System wird so offen wie möglich gehalten. Es gilt der Grundsatz, daß an jedem Ort der Arbeit für die Erfüllung der Arbeit Informationen umfassend und in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Durch den Einsatz der Systeme sollen die Teamorientierung der Arbeit sowie ein motivierender statt ein kontrollierender Führungsstil gefördert werden.

Den Benutzern wird eine ausführliche Anwendungsdokumentation zur Verfügung gestellt.

 

4. Mitarbeiterqualifizierung

  • die Benutzer einen Überblick über das gesamte SAP-System und das in ihrem Arbeitsgebiet eingesetzte SAP-Modul erhalten und

  • die speziellen Programmfunktionen ihres Aufgabengebietes trainieren.

5. Beteiligung der Benutzer an der Systementwicklung

 

6. Schutz vor Überwachung

 

7. Systemteile mit Rückmeldungen

Für alle Systemteile, in denen Rückmeldungen über die von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern geleistete Arbeit oder nähere Umstände dieser Arbeit erfolgen, gelten ergänzende Regelungen, die mit dem jeweils örtlich zuständigen Betriebsrat zu vereinbaren sind.

Dabei sind die folgenden Grundsätze zu beachten:

- Personalnummern oder sonstige die Person der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizierende Merkmale werden nur in den Fällen in das System eingegeben, in denen die Rückmeldungen für die Entgeltfindung verwendet werden.

- In diesen Fällen werden die Rückmeldedaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt in zwei Datenströme getrennt, wobei nur der an das Entgeltabrechnungssystem weitergeleitete Datensatz eine Personalnummer (oder ein sonstiges die Person der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters identifizierendes Merkmal) enthalten darf.

- Die rückzumeldenden Daten, das technisch-organisatorische Verfahren der Rückmeldung sowie die mit Zugriff auf die Rückmeldungsdaten gewonnenen Auswertungen sind in ergänzenden Regelungen zu vereinbaren

Anmerkung: Es handelt sich hier um die SAP-Module PS, PP, SD und PM

8. Regelungen für das System Human Resources (HR)

Der Einsatz des SAP-Systems HR dient zur Durchführung der in Anlage 2 aufgeführten Zwecke.

Für die Verarbeitung der persönlichen Daten im System HR gelten die Grundsätze der Zweckbindung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit. Beide Seiten stimmen insbesondere darin überein, daß ein sparsamer und ein stets nur an konkrete Aufgabenstellungen der Personalwirtschaft gebundener Umgang mit persönlichen Arbeitnehmerdaten erfolgt. Dies heißt insbesondere, daß bei der Gestaltung der einzelnen Programmfunktionen darauf geachtet wird, daß jeweils nur die zur Erfüllung der konkreten Aufgabe erforderlichen Personaldaten verwendet werden.

 

Anmerkung: Besonders schutzwürdige Daten befinden sich z.B. in den Infotypen

2001 Abwesenheiten
2002 Anwesenheiten
2005 Mehrarbeit
2011 Zeitereignisse
2050 Zeiterfassung Jahreskalender
2051 Zeiterfassung Monatskalender (falls benutzt)
2052 Wochenerfassung (falls benutzt)
...........

Anmerkung: Technisch bedeutet dies, daß kein für die ABAP-Query-Nutzung eingerichtetes sog. Sachgebiet Daten enthalten darf, die gemäß Ziffer 8.1 für besonders schutzwürdig erklärt worden sind.

Anmerkung: Die routinemäßigen SAP-HR-Bildschirmdarstellungen müssen so verändert werden, daß die dort neben der Druck-Option üblicherweise erscheinende Schaltfläche Excel (bzw. Aufruf eines anderen Tabellenkalkulationssystems) nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist z.B. durch die Definition eines alternativen "Dynpro" möglich, das allen Anzeigen zugeordnet werden muß, in denen besonders schutzwürdige Daten verwendet werden.

 

9. Beweisverwertungsverbot

Sollten leistungs- und/oder verhaltensbeschreibende Daten unter Verstoß gegen diese Betriebsvereinbarung erhoben oder verarbeitet werden, so sind sie als Beweismittel zur Begründung personeller Maßnahmen unzulässig und hierauf gestützte personelle Einzelmaßnahmen unwirksam.

 

10. Verfahrensregelungen

 

11. Schlußbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie ist mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch zum 31.12.2000 kündbar. Im Falle einer Kündigungen wirken die Regelungen nach bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.