Betriebsvereinbarung über die Einführung eines Skillmanagements

Der folgende Text wurde in der Verhandlungskommission nach fast einjähriger, anfangs recht streitiger Verhandlung verabschiedet. Auch die anfangs durchgehend ablehnend eingestellte Betriebsratsseite konnte sich mit dem Ergebnis indentifizieren. Das Unternehmen entschied dann, auf die Einführung des Systems zu verzichten.

Wir veröffentlichen den Text dennoch, weil wir das Verhandlungsergebnis für diskussionswürdig halten und verweisen auf die Darstellung der grundsätzlichen Probleme mit Skill Management Systemen auf dieser Internbet-Site



Präambel

Diese Vereinbarung regelt den Prozess der Erfassung von Mitarbeiterqualifikationen und deren Abbildung innerhalb eines computergestützten und intranetbasierten Skillmanagement- Systems in Anlehnung an das Kompetenzmodell der ...... mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung.

§ 1 Zielsetzung

Die Implementierung des Skillmanagements dient ausschließlich der besseren Vermittlung interner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf vakante Stellen. Dabei soll gezielt nach entsprechend qualifiziertem Personal gesucht werden. Das Skillmanagement dient allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als zusätzliches Instrument ... zur internen Bewerbung.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ...... Ausgenommen sind leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG.

§ 3 Begriffsdefinition

Skills im Sinne dieser Vereinbarung sind nur fachliche und fachlich- methodische Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenfassung aller auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bezogenen Skills ergibt ihr bzw. sein Qualifikationsprofil.

§ 4 Rahmenbedingungen

  1. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Dauer der Teilnahme bestimmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selber.

  2. Suchabfragen im Skillmanagement-System werden erst dann gestartet, wenn die zu besetzende Stelle ausgeschrieben ist.

  3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden selbst, welche ihrer Skills sie im System darstellen. Es besteht keine Verpflichtung auf vollständige Angaben.

  4. Nur die Selbsteinschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im System abgebildet.

  5. Die Anzahl der Skills muss überschaubar sein. Die verwendeten Skills sind derart selbsterklärend, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Qualifikationsprofil ohne fremde Hilfe erstellen können.

  6. Nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich am System beteiligen, haben jederzeit Zugriff auf ihr hinterlegtes Qualifikationsprofil. Sie allein können ihr Profil eingeben, sperren, wieder freigeben oder gänzlich löschen. Gesperrte Profile nehmen nicht mehr an weiteren Suchaktionen teil.

  7. Einträge im System erfolgen während der Arbeitszeit. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die dafür erforderliche Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen.

  8. Es werden nur die in Anlage 1 (Qualifikationsprofil) vereinbarten mitarbeiterbezogenen Daten und Daten zur beruflichen Entwicklung erfasst und gespeichert. Dabei haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gelegenheit, verschiedene Einschränkungen anzugeben, die bei der Suche für die Besetzung von Stellen berücksichtigt werden (zur Zeit: kein Ortswechsel, kein Auslandsaufenthalt, keine Teilzeit, kein Führerschein). Anlage 1 enthält auch die für die einzelnen Bereiche verwendeten Skills.


§ 5 Durchführung

  1. Bei Vorliegen einer internen Ausschreibung kann das Personalmanagement Suchläufe zur Ermittlung von geeigneten Qualifikationsprofilen starten. Die Trefferliste wird angezeigt, und das Personalmanagement kann die dort ausgewiesenen Qualifikationsprofile anonym auswerten. Dabei legt das Personalmanagement fest, welche Profile benachrichtigt werden sollen. Die nähere Beschreibung ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Prozessablauf.

  2. Zeitgleich mit der Aufnahme der Ausschreibung veranlasst das Personalmanagement die sytemtechnische Benachrichtigung der Personen, auf die die ausgewählten Qualifikationsprofile zutreffen. Dabei wird den Adressaten die interne Ausschreibung mitgeteilt.

  3. Die benachrichtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden selbst über ihre weiteren Aktivitäten.

  4. Reagiert die benachrichtigte Person nicht, so ist der Vorgang damit beendet. Im System erfolgt auch keinerlei Protokollierung über die Reaktionen der benachrichtigten Personen.

§ 6 Auswertungen

Es dürfen nur folgende anonymisierte, statistische Auswertungen erfolgen:

  1. Welche Skills werden in welcher Häufigkeit von den MitarbeiterInnen angegeben?

  2. Welche Skills werden in welcher Häufigkeit nachgefragt?

§ 7 Darstellung der Skills im System

  1. Die Mitarbeiterskills werden zentral in einer Datenbank erfasst und als Qualifikationsprofil aufbereitet.

  2. Der Qualifikationskatalog, wie er im System abgebildet wird, ist Teil der Anlage 1. Ein Muster des Qualifikationsprofils ist in Anlage 3 der Vereinbarung dargestellt.

§ 8 Datenschutz

Die Anmeldung erfolgt innerherhalb des Mitarbeiterportals mit der dort verwendeten Benutzerkennung und einem vom Benutzer selbst gewählten Passwort und unterliegt vollen Umfangs dem vom SAP-System zur Verfügung gestellten Zugriffsschutz. Dieser Zugang ist der einzige, bei dem die Daten des Qualifikationsprofils in personenbezogener Form einsehbar und bearbeitbar sind.

Für das Personalmanagement werden gesonderte Berechtigungen geschaffen, die nur den Zugriff auf die Suchfunktion, das Ansehen der gefundenen geeigneten Profile ohne namentliche und ohne örtliche Kennung, die in dieser Vereinbarung beschriebenen Auswertungsfunktionen und die Systempflege gewähren.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung. Eine Änderung der Anlage 1 bedarf des gegenseitigen Einvernehmens. Beide Seiten stimmen in der Auffassung überein, dass die Daten zur Person und die den beruflichen Werdegang beschreibenden Daten relativ stabil gehalten werden, während die Skills häufigeren Änderungen unterliegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der IV-Rahmenvereinbarung vom ...
    Die Anlagen 2 und 3 werden auf dem aktuellen Stand gehalten.

  2. Die Betriebsvereinbarung tritt am ........... in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, jedoch frühestens zum 31.12.2003.

  3. Bei Auslegungsstreitigkeiten über diese Vereinbarung können die Betriebsparteien eine betriebliche Schiedsstelle anrufen. Die Schiedsstelle hat 4 Mitglieder und ist paritätisch besetzt; sie kann eine Entscheidung nur mit Mehrheit ihrer Stimmen treffen. Ihre Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Kommt eine Mehrheit nicht zustande, wird die Einigungsstelle angerufen.

Anlagen

Anlage 1: Daten des Qualifikationsprofils
Anlage 2: Prozessablauf
Anlage 3: Qualifikationsprofil (Muster)