Grundsätze für die Erprobungsphase von Telearbeit

Unternehmen und Betriebsrat vereinbaren die Erprobung von Telearbeit. Die Erprobungsphase endet am 31.12.2000, eine Verlängerung ist möglich. Während der Erprobungsphase werden die im folgenden genannten Grundsätze beachtet:

Macht der Betriebsrat während der Erprobungsphase geltend, dass die genannten Regelungen nicht eingehalten werden oder sich durch veränderte Anwendung neue Probleme ergeben, so kann er diese Vereinbarung ergänzende Regelungen verlangen.

Gegen Ende der Erprobungsphase nehmen Unternehmen und Betriebsrat Verhandlungen um den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Telearbeit auf. Dabei beraten sie unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse insbesondere die folgenden Fragestellungen:

 Hinweise zu Haftungsfragen für die an der Telearbeit Teilnehmenden