Wahrung der Persönlichkeitsrechte: Beide Seiten stimmen darin überein, dass bei jedem KI-Einsatz die Beachtung der Persönlichkeitsrechte ein unabdingbarer Grundsatz ist und werden deshalb die im Abschnitt Verzichtserklärungen genannten Einschränkungen streng beachten. Die Technik wird nicht zum erklärten Zweck der Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt.
Werkzeugcharakter der KI-Technik: KI-Systeme werden in Arbeitssystemen mit menschlicher Arbeit nicht als Ersatz von Arbeit, sondern als Werkzeuge zur Unterstützung der Arbeit eingesetzt.
Es ist bekannt, dass Routine-Arbeitsabläufe und Arbeitssysteme mit hohem Anteil an sich wiederholenden Arbeitsschritten Kandidaten für eine Automatisierung sind. Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsqualität sind Arbeitssysteme mit hohem Automatisierungsgrad und zwischengeschalteten manuellen (bzw. von Menschen zu leistenden) Arbeiten problematisch und sollten vermieden werden. Die von Menschen durchgeführten Arbeiten haben dann in der Regel nur Supervisionscharakter. All dies muss unternehmensspezifisch konkret betrachtet werden. Als Grundsätze oder Leitlinien könnte man jedoch vereinbaren:
Automatisierung technischer Abläufe: Soweit einzelne Arbeitsschritte durch den Einsatz von KI-Techniken ersetzt werden, wird darauf geachtet, dass das betroffene Arbeitssystem die menschliche Arbeit nicht auf Zuarbeiten für die technisierten Arbeitsabläufe reduziert oder in zeitlich gebundene Abhängigkeit von den automatisierten Arbeiten bringt. Ist dies der Fall, so wird die Automatisierung zurückgestellt, bis eine Vollautomatisierung der entsprechenden Arbeitssystem-Teile möglich ist. Für alle automatisierten Arbeitssysteme wird eine Supervisionsfunktion geschaffen, die von Menschen wahrgenommen wird.
Viele Anbieter von KI-Techniken locken ihre Kundschaft damit, auch Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Damit würde der Grundsatz verlassen, KI als Werkzeug und nicht als Ersatz der Arbeit einzusetzen. In Grenzfällen, in denen solche Systeme die Durchführung von Entscheidungen anbieten, ist zu prüfen, ob solche Entscheidungen als systemseitige Vorschläge angeboten werden können, die ggf. einer ausdrücklichen durch verantwortliche Menschen getroffenen Bestätigung bedürfen. In jedem Fall sollten dann aber auch frei wählbare Alternativen zur Verfügung stehen (mit anderen Worten: die Handlungsmöglichkeiten sollte nicht auf eine Auswahl der vom System vorgeschlagenen Möglichkeiten begrenzt werden).
Automatisierungen von Entscheidungsprozessen berücksichtigen oft nicht und immer nicht ausreichend die Komplexität von Arbeitssystemen, die auch mit Unvorhergesehenem klar kommen müssen. Damit verbunden sind Risiken für Flexibilitätseinbußen und manchmal sogar für komplettes Systemversagen.
Die KI-Systeme sind noch weit davon entfernt, die Komplexität der realen Welt zu erkennen und deren Überraschungen und Vielfältigkeiten vorhersagen zu können. Deshalb ist Vorsicht bei der Automatisierung von Entscheidungen geboten.
Keine Automatisierung von Entscheidungsprozessen: Die Leistung von KI-Systemen bleibt auf Hilfestellungen insbesondere im Bereich der Verfügbarmachung von Informationen begrenzt. In der Grauzone von nicht vollautomatisierten Prozessen mit hohem Routinecharakter bedürfen Vorschläge der Systeme vor ihrer Ausführung immer einer ausdrücklichen Bestätigung durch die mit der Aufgabe betrauten Personen. In den Fällen, in denen KI-Systeme Vorschläge für Entscheidungen anbieten, wird ebenfalls die Möglichkeit frei wählbarer Alternativen eingerichtet.
Schon anderthalb Jahre nach dem Hype um den ersten Chatbot (OpenAI mit ChatGPT) macht sich eine gewisse Ernüchterung breit. Einerseits beklagen viele Firmen den mangelhaften Return on Investment - das viele in den Sand gesetzte Geld hätte anderen Orts besser gebraucht werden können. Auf der anderen Seite steht der eher zufallsgetriebene Umgang mit den neuen Instrumenten, nach dem Motto Dabeisein ist alles oder Angst vor Verpassen des Zuges. Es gilt daher, einem illusionären Umgang mit der Technik entgegenzutreten.
Klare Zielsetzung: Um Illusionen über den erwartbaren Nutzen des Einsatzes von Systemen der Künstlichen Intelligenz zu vermeiden, legt des Unternehmen für jede KI-Anwendung dem Betriebsrat
- eine Beschreibung der beabsichtigten Ziele mit
- einer Bewertung der verfügbaren bzw. erforderlichen Datenqualität,
- einer Prognose der Einführungs- und laufenden Kosten,
- einer Abschätzung der Auswirkungen auf den Arbeistkräfteeinsatz (Arbeitspaätze) sowie die Arbeitsqualität und
- ggf. eine Bewertung der Risiken
vor. Auf Wunsch des Betriebsrats findet eine Beratung statt. Bei dieser Gelegenheit können die Betriebsparteien ebenfalls festlegen, ob nach einer bestimmten Zeit oder in regelmäßigen Intervallen eine erneute Beratung stattfinden soll.
Die Produkte der großen Systemanbieter (Google, Microsoft, OpenAI, Meta u.a.) werden als Cloud-Lösungen angeboten, wobei unklar ist, ob die Daten nicht als Trainingsmaterial für die Weiterentwicklung der Systeme verwendet werden. Dabei besteht die Gefahr, dass sowohl mitarbeiterbezogene Daten als auch Informationen, die interne Firmenabläufe und Geschäftsgeheimnisse betreffen, in die Hände der Anbieter gelangen. Glücklicherweise werden aber auch Systeme angeboten, die ein Unternehmen in seinem eigenen Rechnerpark installieren kann und somit in seiner eigenen Kontrolle bleiben. Solche Lösungen sollten vorrangig gewählt werden.
Vorrang für Vor-Ort-Installationen (on premise): Um die Kontrolle über die Verwendung der Daten innerhalb des Unternehmens zu halten, werden vorrangig Systeme eingesetzt, die sich in alleiniger Verfügung durch das Unternehmen befinden. Dies betrifft vor allem die vielen KI-Anwendungen zugrundeliegenden Sprachmodelle (Large Language Models) und die Chatbots.
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