Klassifizierung von Informationen

Es muss eine klare Zuständigkeit der Informationseigentümer für die von ihnen zu verantwortende Information bestehen. Diese entscheiden auch darüber, welcher Personenkreis die betroffenen Informationen nutzen darf.

Es sollte eine Klassifizierung der Informationen entsprechend ihrer Anforderungen an die Vertraulichkeit erfolgen, z.B. nach folgender Abstufung:

Eine Kennzeichnungspflicht der Informationen sollte zumindest für die vertraulichen Informationen bestehen. Diese obliegt dem Informationseigner oder von ihm beauftragten Personen.

Informationen der Klassifizierung streng vertraulich sollten nicht über Festnetz- oder Mobiltelefon oder WLAN übermittelt werden; eine elektronische Übermittlung sollte grundsätzlich nur mit Verschlüsselung. erfolgen

Für den Informationszugang der Kategorien streng vertraulich und vertraulich gilt das Need-to-Know-Prinzip, d.h. ein Zugang zu diesen Informationen sollte nur in dem Maße eingeräumt werden, wie es für die Erfüllung der jeweiligen Arbeit erforderlich ist. Diese Entscheidung ist durch den Informationseigner zu treffen.

Karl Schmitz Januar 2022