Einstweilige Anordnung gegen ELENA abgelehnt, Elena-Start verschoben

Bundesverfassungsgericht verweist auf das Hauptsacheverfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 14.9.2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Elena-Verfahren abgelehnt. Dazu sagt das Gericht:

"Gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, darf das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verzögern oder ein in Kraft getretenes Gesetz wieder außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Ein Gesetz darf deshalb nur dann im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, ein ganz besonderes Gewicht haben ...

Nach diesen Maßstäben haben die Beschwerdeführer die notwendige Eilbedürftigkeit nicht den Anforderungen ... entsprechend dargetan. Zwar legen sie substantiiert dar, dass die Datenspeicherung - auch wenn ein Abruf der gespeicherten Daten grundsätzlich erst ab 1. Januar 2012 erfolgen kann - ein Eingriff ist, der ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft und, wie im Hauptsacheverfahren näher zu prüfen sein wird, ihre Grundrechte möglicherweise verletzt. Angesichts der Regelungen, die der Gefahr solcher Zugriffe entgegenwirken, die rechtmäßige Datenverwendung begrenzen oder sie außer zu Erprobungszwecken derzeit noch gänzlich ausschließen, reicht dies jedoch zur Darlegung eines Eilfalls, der den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung dringend geboten erscheinen lässt, nicht aus".

Dies ist kein Freibrief für die Elena-Befürworter. Die Entscheidung ist nun vertagt bis zur Verhandlung in der Hauptsache, vermutlich irgendwann in 2011. Die Richter haben deutlich darauf verwiesen, dass die Elena-Datenspeicherung einen Eingriff darstellt, der ein Risiko missbräuchlicher Datenzugriffe schafft und die Grundrechte betroffener Personen möglicherweise verletzt. Also abwarten ist angesagt.

 

Nachtrag 15.12.2010:

Elena-Start verschoben

Richtig mutig war die Bundesregierung nicht. Das leidige Projekt ELENA, das größte Datensammelprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik, wurde um zwei Jahre verschoben. Zur Erinnerung: Das Projekt sah vor, dass 3,2 Millionen Arbeitgeber früher nur auf Papier erfasste Daten zu Einkommen und Beschäftigung betroffener Mitarbeiter nun monatlich für alle Mitarbeiter an einen Großrechner bei der zentralen Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden sollten, unabhängig davon, ob diese überhaupt Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu wird es – wenn überhaupt – erst später kommen. Begründet wirdder Tod auf Raten leider nicht mit der Grundrechtsverletzung, sondern nur mit der Kostenbelastung für die von der Bürokratie gebeutelten Firmen.

Karl Schmitz