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Betriebsrat und Personalentwicklung
Personalentwicklung und IT
In fast allen größeren Unternehmen finden regelmäßige Mitarbeitergespräche statt, in denen unter anderem über erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen gesprochen wird. Bisher erfolgte dies überwiegend ohne IT-Unterstützung, bestenfalls unter Zuhilfename von elektronisch bereitgestellten Formularen. Die Szene hat sich grundlegend geändert, seit die Softwarehersteller die Personalentwicklung als Markt entdeckt haben und die Unternehmen nun mit einer in die Perfektion getriebenen Unterstützung der gängigen Verfahren konfrontieren.
Die einzelnen Teile können stufenweise eingeführ werden, wobei die IT-Unterstützung oft mit einer wesentlich stärkeren Detaillierung verbunden ist.
 
Die Bausteine
Personalentwicklung umfasst ein weites Spektrum unterschiedlicher Methoden und Verfahren, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Dies reicht vom „einfachen“ Mitarbeitergespräch über Beurteilungen bis hin zum sog. Ziel- und Kompetenzmanagement. Im Verlauf des Seminars werden die gängigen Metheoden dargestellt: Die jeweiligen Konzepte, die Praxis in den Unternehmen anhand ausgewählter Beispiele und die IT-Unterstützung durch die wichtigsten Softwareanbieter.
  • Mitarbeitergespräche
  • Beurteilungssysteme
  • Assessmentverfahren
  • 360°-Beurteilung
  • Zielmanagement (Zielvereinbarungen)
  • Kompetenz- oder Skillmanagement
  • Outplacement
  • Bewerbersysteme
  • Nachfolgeplanung, Talent Pool
Zu jedem Thema werden in Form einer Checkliste die Gesichtspunkte erörtert, die bei einer betrieblichen Regelung zu beachten sind.
 
Die betriebliche Regelung
Solange Mitarbeitergespräche auf Papier dokumentiert wurden, gab es keine  größeren Auseinandersetzungen. Sobal das Papier aber durch Excel-Sheets ersetzt wurde, traten die ersten Probleme auf. Einem Quantensprung aber kommt es gleich, wenn die Ergebnisse sich in einer Datenbank wiederfinden und damit konzernweit zur Verfügung gestellt werden können.
Die einzelnen Bausteine der Personalentwicklung Revue passieren lassend sollen Chancen und Risiken ausführlich erörtert und gegeneinander abgewogen werden.
Unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte soll untersucht werden, bei welchen Informationen man der Speicherung in einem Softwaresystem zustimmen kann und welche Informationen besser außerhalb der elektronischen Systeme bleiben sollten. Für die gespeicherten Informationen wird die Regelung der Zugriffsrechte zu einem zentralen Thema.
Vor allem multinationale Konzerne konfrontieren ihre deutschen Betriebsräte oft mit bereits weltweit eingeführten Systemen. Nicht selten sollen die Daten sogar in Ländern ohne Datenschutzgesetz gespeichert werden. Wenn von den Teilnehmern gewünscht soll diese Thematik vor dem Hintergrund des deutschen Datenschutzrechtes ausführlich behandelt werden.
 
Zusammenfassend soll die am ersten Tag erarbeitete Checkliste durch Regelungsgrundsätze für die einzelnen Themen ergänzt werden.