Workshop Chatbots
Für eine beabssichtigte Regelung zum Einsatz von Chatbots sollten die folgenden Punkte ausgearbeitet werden:
- Klare Zielsetzung: Erleichterung und Bereicherung der Arbeit, kein Ersatz von Arbeitsplätzen.
- Benennung des Produkts:
Anbieter, Art der Installation (on premises oder Cloud-Lösung, Bescchreibung der technischen Realisierung
- Verzicht auf Überwachung: Keine Ausswertung von Nutzungsprotokollen, Chatverlauf nur für die betroffene Person zugänglich.
- Verfügbarkeit: Nutzung für alle, die über einen computerunterstützten Arbeitsplatz verfügen. Eventuell Stufenplan. Keine Benachteiligung durch Ausschluss von Nutzungsmöglichkeiten.
- Experimentierraum: Wünschenswert, mit neuen Leistungsmerkmalen der Technik experimentieren zu können. Erfahrungsaustausch.
- Ausschlussregelungen: Verzicht auf kritische Anwendungen wie künstliche Empathie, Persönlichkeitsprofile, automatisierten Leistungsbeurteilungen
- Schulung: Angebot für alle Mitarbeitenden mit Computer am Arbeitsplatz, abgestufte Veranstaltungen, Aktualität gewährleisten, Einsatz unterschiedlicher Medien
- Haftungsausschluss: Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, gefährliche Anwendungen vermeiden. Haftung der Beschäftigten nur bei nachgewiesenem Vorssatz
In einer Betriebsvereinbarung ist natürlich auch das Beteiligungsverfahren an der Weiterentwicklung der Technik festzulegen, soweit dies nicht in einer Rahmenregelung bereits geschehen ist.
Beispiel für eine Regelung