Richtlinien zur Bildschirmarbeit

Vorbemerkung

Der deutsche Bundestag hat - mit rund vier Jahren Verspätung - am 22.12.1996 die EU-Richtlinie zur Bildschirmarbeit als Bildschirmarbeitsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Darin wird eine Übergangsfrist für die Anpassung der Arbeitsplätze bis Ende 1999 gesetzt. Der Begriff Arbeitsplatzanalyse aus der EU-Richtlinie wird nicht mehr verwendet; stattdessen ist die Rede von der Pflicht der Arbeitgeber,

eine Aufgabenstellung, die die Arbeitgeber gerne global bzw. summarisch erledigen. Die Gestaltung der Arbeitsorganisation - bezüglich der Mitbestimmung bisher eher ein Tabuthema - wird erstmals als eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz erwähnt.

 

Regelungsbeispiel

Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze bei der .... Container Terminal GmbH

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