
Die im System vorhandenen Kalenderfunktionen und Aufgabenlisten stehen jedem Benutzer für seinen individuellen Gebrauch zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, ihre Termine anderen bekanntzugeben. Wird anderen Personen erlaubt, in den Terminkalender einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters hineinzuschreiben, so bedarf dies einer ausdrücklichen (elektronischen) Bestätigung durch die betroffene Person. Von der Möglichkeit eines über Prioritäten gesteuerten Überschreibens von Terminen wird nicht Gebrauch gemacht.
Arbeitsgruppen können über die genannten Leistungsmerkmale hinaus die Kalenderfunktionen im Rahmen von Pilotanwendungen erproben, wenn die Gruppe damit einverstanden ist. In diesem Fall erhält der zuständige Betriebsrat vorab eine entsprechende Mitteilung. Nach einem vereinbarten Zeitabschnitt findet eine Bewertung der Erfahrungen durch die Arbeitsgruppe statt, deren Ergebnis mit dem zuständigen Betriebsrat beraten wird. Soll die Anwendung beibehalten oder auf andere Konzernbereiche ausgedehnt werden, so ist auf Wunsch des zuständigen Betriebsrats eine diese Vereinbarung ergänzende Regelung zu treffen.